Aktion Mensch
Lotterie-Erlöse für eine bessere Welt
Die Aktion Mensch ist seit ihrer Gründung als Aktion Sorgenkind im Jahr 1964 eine der erfolgreichsten Organisationen im sozialen
Bereich. Mit ihren Mitgliedern – dem ZDF und den 6 Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutsches
Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden) – setzt sie
sich ein für Solidarität, soziale Gerechtigkeit, das Recht auf Selbstbestimmung und auf Teilhabe aller Menschen in unserer
Gesellschaft. Finanziell fördert sie Projekte und Einrichtungen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sowie – seit 2003 –
der Kinder- und Jugendhilfe, indem sie Erlöse aus Lotterie und Spenden zielgerichtet weitergibt. Möglich machen dies sieben
Millionen Menschen, die sich regelmäßig an der Aktion Mensch-Lotterie beteiligen.
Ausgehend von der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen hat die Aktion Mensch ihre Förderung im Laufe der Jahre systematisch
ausgebaut. Dabei hat sie eine "Kultur des Weitergebens" entwickelt, zu der klare Prinzipien und flexible Programme gehören.
Monat für Monat fördert die Aktion Mensch etwa 150 Projekte der Behindertenhilfe und -selbsthilfe. Ein Kuratorium aus Vertretern
der Wohlfahrtsverbände, Behindertenorganisationen und des ZDF prüft die Anträge und verteilt die Mittel, die aus Lotterie
und Spenden zur Verfügung stehen. Im Kuratorium der Aktion Mensch ist auch der Deutsche Caritasverband vertreten.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Caritas
Freigemeinnützige Träger im Bereich der Caritas und katholischen Kirche, die Projekte, Maßnahmen, Dienste, Einrichtungen der
Eingliederungshilfe (§ 53 und § 67 SGB 12) insbesondere für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, Kinder und Jugendliche anbieten, können finanziell
von der Aktion Mensch unterstützt werden.
Ihnen stehen folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Investitionsförderung: Förderung des Erwerbs von Grundstücken und Gebäuden, Förderung von Um- und Neubauten, Förderung der Anschaffung von Inventar
und Spiel-/Therapiematerial, Förderung von Fahrzeugen. Im Rahmen der Investitionsförderung können neben den Zuschüssen auch
Zinszuschüsse für erforderliche Kapitalmarktdarlehen vergeben werden.
Projektförderung: Förderung der Durchführung von befristeten Projekten. Gefördert werden insbesondere Personal- und Sachkosten bis maximal
3 Jahre.
Starthilfeförderung: Förderung des Aufbaus von ambulanten Diensten und Angeboten. Gefördert werden insbesondere Personal- und Sachkosten bis maximal
5 Jahre.
Impulsförderung: Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem freien Arbeitsmarkt sowie für den Aufbau
von Basisstrukturen und der Selbsthilfe in Osteuropa.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.aktion-mensch.de
Kontakt
Werner Strubel
Referat Altenhilfe, Behindertenhilfe und Gesundheitsförderung
im Deutschen Caritasverband
Telefon: 0761/200 364
E-Mail: werner.strubel@caritas.de
