In der aktuellen Diskussion um die Einführung des "nichtinvasiven Pränataltests" (NIPT) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung positioniert sich der CBP gegen die Zulassung des NIPT als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der CBP befürwortet stattdessen eine verbesserte Verzahnung von ärztlicher und unabhängiger, psychosozialer Beratung und plädiert für die Durchsetzung eines Verständnisses von Behinderung gemäß der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention. Er tritt den gesellschaftlichen Bestrebungen der Selektierung menschlichen Lebens entschieden entgegen.
Wir wissen aus unseren verschiedenen Praxisfeldern um die schwerwiegenden Entscheidungssituationen schwangerer Frauen bzw. werdender Eltern und begegnen diesen mit großem Respekt. Diese Stellungnahme konzentriert sich auf eine gesellschaftliche und ethische Einordnung der NIPT als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in der Schwangerenvorsorge.
Eine Ausweitung der genetischen Frühdiagnostik, vor allem im Bereich der Früherkennung von Behinderung, sollte Anlass sein, die gesellschaftliche Haltung und den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung zu hinterfragen. Die Problematik für die Frau bzw. die werdenden Eltern liegt bei der NIPT in der Abwägung ihres Selbstbestimmungsrechtes und des Lebensrechts des Kindes. Der Konflikt wird verstärkt durch einen zunehmenden gesellschaftlichen Druck, der von der "Vermeidbarkeit" von Kindern mit Behinderung ausgeht. Die Einführung des NIPT als Regelleistung wird diesen sozialen Druck weiter verschärfen. Die sich hier stellenden ethischen und gesellschaftlichen Fragen sollten nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) durch die Änderung der Mutterschafts-Richtlinie (MU-RL) entschieden, sondern durch den Gesetzgeber - nach politischem Diskurs - geklärt werden.