Der erste Entwurf beinhaltet einen Vorschlag, wie die Träger der katholischen Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung damit umgehen, wenn Menschen den Weg des assistierten Suizids gehen wollen. Es geht um einen Vorschlag und die Einladung zur gemeinsamen Diskussion. Die Auseinandersetzung hat begonnen: Stellungnahmen, Konzepte, Forderungen an Politik, Zivilgesellschaft und an die Hilfesysteme werden täglich mehr.
Im Spätsommer dieses Jahres ist mit Orientierungshilfen des Deutschen Caritasverbandes zu rechnen, an denen der CBP intensiv mitarbeitet. Naturgemäß ist die Flughöhe solcher Orientierung hoch, nicht spezifisch, sondern allgemein zugeschnitten auf die ganze Breite der Dienstleistungslandschaften im DCV
Zur Thematik der Sterbehilfe werden im Entwurf wichtige Thesen u.a. wie folgt formuliert:
- Katholische Einrichtungen und die in ihnen tätigen Menschen respektieren den freien Willen ihrer Klienten.
- Ihre Glaubwürdigkeit im Engagement für das Leben gewinnen die Einrichtungen mit ihren Mitarbeitenden durch ein Beziehungsangebot, das den Betroffenen − die frei entscheiden, ohne jede Gewalt und Machtdemonstration − verlässliche Begleitung zusichert.
- Gefragt ist die Fähigkeit, im Angesicht des Todeswunsches lebenszugewandt zu begleiten und alternative lebensbejahende Wege innerhalb der Reflexion zu ermöglichen.
- Die Mitarbeitenden machen sich unter keinen Umständen zu Assistenten des Suizids.
- Die Mitarbeitenden schützen nach Kräften ihre Klienten vor lebensverneinenden Entscheidungen.
Die Einzelheiten finden Sie in dem Entwurf, den Sie unten herunterladen können.
Es ist noch keine CBP-Positionierung, vielmehr ein Aufschlag zur Weiterentwicklung.