Positionspapier | Fachkräfte in der Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben das Recht auf Selbstbestimmung und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Der CBP und seine Mitglieder unterstützen sie dabei, indem sie gemäß SGB IX Leistungen erbringen, aus denen die Leistungsberechtigten selbstbestimmt wählen können. Zur Gestaltung der Angebote werden qualifizierte Fachkräfte benötigt, die besondere Kenntnisse aus unterschiedlichen Kompetenzbereichen ("Heil-Erziehungs-Pflege") haben müssen, um den künftigen Herausforderungen zu entsprechen. Um dafür engagierte Menschen zu gewinnen, bedarf es jetzt einer Fachkräfte-Offensive auf Bundesebene.
Fachkräfte in der Eingliederungshilfe - insbesondere Heilerziehungspflegende - unterstützen Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in der Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie begleiten, beraten, leiten an, befähigen und unterstützen; sie fördern so Selbstbestimmung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Bereits jetzt melden bundesweit Mitglieder des CBP, dass sie aufgrund fehlender Fachkräfte Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen nicht bedarfsentsprechend erbringen können. Es sind vor allem Fachkräfte aus den Berufsgruppen der Heilerziehungspflege und der Heilpädagogik, die den Einrichtungen der Eingliederungshilfe fehlen und auch zukünftig verloren gehen, wenn sich die aktuelle Ausbildungssituation nicht bessert. Die im aktuellen Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen im Rahmen von Ausbildungen, wie zum Beispiel die Vergütung vollzeitschulischer Ausbildungen, die Schulgeldfreiheit und die vollständige Förderung von vollqualifizierenden Aus- und beruflichen Weiterbildungen können ein Schritt in die richtige Richtung sein, sofern diese auch umgesetzt werden. Dies gilt es im Blick zu behalten.
Die Verbesserung der Ausbildungssituation und der Arbeitsbedingungen für Pflegefachkräfte und Erzieher:innen haben die Attraktivität und das Interesse an diesen Berufen nachweislich gesteigert. Demgegenüber ist die Eingliederungshilfe vernachlässigt worden, was zu einer Abwanderung von Fachkräften und jungen Menschen aus der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie in die Erziehungs-, Gesundheits- und Pflegeberufe geführt hat.
Damit Inklusion gelingt, muss das Bundesteilhabegesetz umgesetzt werden. Die Verwirklichung individueller Lebensentwürfe ist möglich, wenn barrierefreie, infrastrukturelle und personelle assistierende Ressourcen in erforderlichem Maße zur Verfügung stehen und flexibel angepasst werden an sich stetig verändernde Bedarfe. Fachlichkeit erfordert neben einer kompetenz-orientierten Ausbildung, praktischer Anleitung und Erfahrung auch persönliche Eignung und Bereitschaft, für und mit Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankungen zu arbeiten. Deren Leben mit individuellen Teilhabemöglichkeiten wird richtigerweise immer mehr auch außerhalb von Einrichtungen stattfinden und muss im Sozialraum organisiert werden. Für Fachkräfte bedeutet das ein Mehr an Verantwortung und selbständigem Handeln, für das unterschiedliche Kompetenzen und ausreichend Zeit erforderlich sind. Dafür sind nicht nur die persönlichen Bedarfe und Leistungsansprüche der Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankung maßgeblich, die es in Form von Fachleistungen zu erfüllen gilt, - sondern maßgebend ist der Menschen in seiner jeweiligen aktuellen Lebenssituation.
Was der CBP und seine Mitglieder bereits tun
- Wir gestalten Personalplanung zukunftsfest und qualifizieren uns im Bereich des Employer Branding.
- Wir setzen uns für eine bundeseinheitliche tarifrechtliche Regelung der Vergütung während und nach der Ausbildung ein.
- Wir werben aktiv Fachkräfte, die zur Gestaltung von Teilhabeangeboten für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen beitragen.
- Wir gestalten eine Fachkräfte-Kampagne und steigern den Bekanntheitsgrad dieses modernen und qualitativ hochwertigen Berufsbildes.
Unsere Forderungen
Der CBP fordert für die Aus- und Weiterbildungsberufe in der Heilerziehungspflege und Heilpädagogik sowie andere vergleichbare Berufsgruppen in der Eingliederungshilfe:
- Eine bundesweite Erhebung von qualitativen und quantitativen Kennzahlen zum aktuellen und zukünftigen Bedarf von Fachkräften in der Eingliederungshilfe.
- Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen in der Aus- und Weiterbildung und eine bundesweit einheitliche Anerkennung der Qualifikationen und Kompetenzen des Berufsbildes nach Abschluss der Aus- und Weiterbildung.
- Bundeseinheitliche Regelungen der Aus- und Weiterbildungsvergütung in der Eingliederungshilfe und deren Finanzierung.
- Abschaffung von Schulgeld und Ausbildungskosten in Aus- und Weiterbildungsberufen der Eingliederungshilfe
- Die einheitlich auskömmliche Finanzierung von Fachschulen in privater und öffentlicher Trägerschaft ohne die Notwendigkeit, Schulgeld erheben zu müssen.
- Berücksichtigung der Aus- und Weiterbildungsberufe der Eingliederungshilfe - insbesondere der Heilerziehungspflege - in allen relevanten staatlichen Förderprogrammen.
- Schaffung einer finanziellen Grundlage für die Aus- und Weiterbildungen - inklusive der Ausbildungsbegleitung - in Berufen der Eingliederungshilfe am Lernort Praxis sowie die Sicherung der fachlichen Qualität gemäß dem europäischen Qualitätsrahmen.
- Eine durch Bundesmittel finanzierte Fachkräfte-Offensive für die Berufsgruppen in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen zur Verfügung: Ute Dohmann-Bannenberg | Tel: 030 284447 830 | ute.dohmann-bannenberg@caritas.de