A. Vorbemerkung
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bedanken sich für die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Stellung nehmen zu dürfen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen ausdrücklich, dass die Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen, die in einer Pflegefamilie, einer Einrichtung oder einer sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, abgeschafft werden soll. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde die Kostenbeteiligung bereits von 75 % auf 25 % gesenkt. Damit wurde die vielfach geäußerte Kritik einiger Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe ernstgenommen und für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Erleichterung geschaffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ziel des KJSG, Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen, weiterverfolgt und ihre Kostenbeteiligung ganz aufgehoben werden. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung unterstützen dieses Vorhaben ausdrücklich. Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, sondern in betreuten Wohnformen oder in Pflegefamilien leben, kommen meist aus prekären Familienverhältnissen. Zu den Herausforderungen, denen sich Careleaver außerhalb ihrer Herkunftsfamilie stellen müssen wie z.B. dem Auszug aus der betreuten Wohnform oder Pflegefamilie und somit dem Übergang in ein selbstständiges Leben, wird ihr Ausbildungseinkommen und das Einkommen aus Schülerjobs und anderer Lohnarbeit für die Deckung der Kosten von Jugendhilfeleistungen herangezogen. Diese Regelung im derzeitigen Kinder- und Jugendhilferecht erschwert ihren den ohnehin nicht leichten Start ins Erwachsenenleben. Denn die Kostenheranziehung stellt eine finanzielle Belastung für die Jugendlichen dar. Außerdem verhindert sie das Ansparen für eigene Wünsche und erlaubt es kaum, dass junge Menschen, die aus prekären Verhältnissen stammen, ein Vermögen aufbauen. Jugendliche werden daher durch das Abführen ihres Nettogehaltes an das Jugendamt daran gehindert, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein Abschaffen der Kostenheranziehung käme dem Versprechen einer gerechteren und sozialeren Kinder-und Familienpolitik des Koalitionsvertrages nach, welche die Interessen junger Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Die gesamte Stellungnahme steht Ihnen als Download zur Verfügung.