Mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, zu bestimmen, dass sich Versicherte auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch ohne Symptome auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen können. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu, dass auch regelmäßige Tests im Umfeld besonders gefährdeter Personen durchgeführt werden können (vgl. BT-Drs. 19/19216, S.107).
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen diese Ermächtigung ausdrücklich. Die Kostenübernahme auch bei symptomlosen Personen ermöglicht eine Ausweitung der Testungen. Dies ist aus Sicht der Fachverbände ein sinnvolles Instrument, um angesichts der derzeit erfolgten und eventuell noch kommenden Lockerungen das Infektionsgeschehen transparenter und damit kontrollierbarer zu machen.
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf nutzt das Bundesministerium den ihm eingeräumten gesetzlichen Ermächtigungsspielraum jedoch leider nur unzureichend.
Die Stellungnahme im Einzelnen können Sie unten herunterladen.