Der CBP bedankt sich für die Möglichkeit, zum vorliegenden Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) erarbeitet, der sich wortgleich positioniert.
Der Bundesverband begrüßt die mit dem Referentenentwurf ausgewiesenen Ziele, insbesondere die Umsetzung der Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention und die damit einhergehende Stärkung des in Art. 12 UN-BRK angelegten Gebots der Selbstbestimmung rechtlich Betreuter und des damit in engem Zusammenhang stehenden Erforderlichkeitsgrundsatzes. Mit der beabsichtigten Modernisierung des Betreuungsrechts ist erfreulicherweise auch eine grundlegende Neuordnung der diesbezüglichen Regelungen einhergegangen, deren neue Systematik zu einer besseren Verständlichkeit für die Akteure des Betreuungsrechts, allen voran für die Betreuten und ihre Betreuer_innen, führen kann.
Der Referentenentwurf hat aus Sicht des CBP jedoch auch offenbart, dass die Abwägung der zugrundliegenden gesetzgeberischen Intentionen, namentlich der Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung des Betreuten, der Aufrechterhaltung des Leitbilds der ehrenamtlichen Betreuung und nicht zuletzt der Vermeidung übermäßiger Reformkosten für Bund und Länder, in Teilen nachteilige Konsequenzen für die Betreuten im Sinne einer Preisgabe ihrer Rechte, beispielsweise in Bezug auf die Vermögensangelegenheiten, und die praktische Umsetzung der beabsichtigten Reformziele haben könnte. Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter II. verwiesen. In Hinblick auf die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung besteht die Sorge, dass dieses Instrument wenig Anwendung in der Praxis finden könnte und regt an, die Verortung in den sozialen Hilfesystemen, beispielsweise als Fachleistung der Eingliederungshilfe, zu prüfen. Daneben ist es unbedingt notwendig, zeitnah einheitliche Standards und Methoden in Hinblick auf die unterstützte Entscheidungsfindung als ein wesentliches Element des Reformprozesses zu entwickeln.
Für die Beteiligung der Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung an dem vorangegangene beispiellosen Diskussions- und Beteiligungsprozess wir uns zuletzt auch im Namen der Beteiligten ausdrücklich bedanken.