Digitale Veränderungen im Gesundheitswesen sind ein wichtiger Schritt, um die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Patientinnen und Patienten im Versorgungsalltag stärker praktisch nutzbar zu machen. Das dies in Deutschland erforderlich ist, belegt eine Ende November 2018 erschienene Studie der Bertelsmann Stiftung. Diese kommt zu dem Ergebnis, das Deutschland im internationalen Vergleich im Bereich der digitalen Gesundheit hinterherläuft. Dies spiegelt sich auch im Digital-Health-Index wieder. Dort belegt Deutschland Platz 16 von 17 untersuchten Staaten, unter ihnen ausschließlich EU-Mitgliedstaaten und OECD-Länder. Wichtig ist, dass alle Patientinnen und Patienten die Möglichkeit haben, von der Digitalisierung im Gesundheitsbereich zu profitieren. Dafür müssen die Angebote barrierefrei ausgestaltet sein, damit Menschen mit Behinderung die Angebote gleichberechtigt nutzen können. Dieses Erfordernis nimmt der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Referentenentwurf überhaupt nicht in den Blick. Nach Ansicht des CBP ist es dringend geboten, die Angebote von Anfang an so auszugestalten, dass sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Dies ist auch vor dem Hintergrund angezeigt, dass Menschen mit Behinderung in besonderer Weise auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen sind.
07.06.2019
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG zum Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation
Erschienen am:
07.06.2019
Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
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