Der CBP begrüßt die mit dem den vorgelegten Referentenentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) vorgesehene Einführung einer verpflichtenden und regelmäßigen Erhebung des Beatmungsstatus und Sicherstellung der Anschlussversorgung im Entlassmanagement der Krankenhäuser. Diese Regelung ist überfällig.
Die Änderungen zum vorausgehenden Referentenentwurf, dem sog. "Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)" greifen jedoch zu kurz.
Insbesondere muss durch eine gesetzliche Regelung sichergestellt werden,
- dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für alle Versicherten, also auch für Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, erhalten bleibt und
- dass "ein bestimmtes Maß an Teilhabefähigkeit" nicht zur Voraussetzung des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege wird.
- dass Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten nicht durch eine Angemessenheitsprüfung eingeschränkt wird, die Teilhabeaspekte unberücksichtigt lässt und zwischen "nützlichen" und "weniger nützlichen" Teilhabezielen unterscheidet.
- dass Versicherte nicht allein durch eine nicht näher spezifizierte "Angemessenheitsprüfung" auf Lebenszeit zum bloßen "Objekt staatlichen Handelns" gemacht werden.
- dass die außerklinische Intensivpflege beendet wird, sobald sich der Gesundheitszustand des Versicherten gebessert hat.
Im Übrigen verweist der CBP auf die gemeinsame Stellungnahme der Fachverbände zum Reha- und Intensivpflege Gesetz. Zudem empfiehlt der CBP dem Ministerium für Gesundheit im Vorfeld des Anhörungsverfahrens das Gesetzgebungsverfahren transparent zu gestalten, um so einen breiten Dialogprozess zu ermöglichen. Das sog. Fachgespräch am 12. Dezember 2019 im Bundesministerium für Gesundheit war insoweit höchst befremdlich.
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