Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) begrüßt den Gesetzentwurf der FDP zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. In der Stellungnahme wird auf folgende Punkte hingewiesen:
- Angesichts der Grundrechtsrelevanz der Impfstrategie und der Knappheit des Impfstoffes braucht es unbedingt eine gesetzliche Grundlage für die Regelung der Priorisierung beim Zugang zu Corona Schutzimpfungen.
- Die bisherige Regelung der Impfverordnung benachteiligt u. a. pflegebedürftige Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung und ist durch die Regelung des § 20 i Abs. 3 SGB V nicht gerechtfertigt.
- Eine Berücksichtigung von pflegebedürftigen Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung und Menschen mit Trisomie 21 in der höchsten Impf-Prioritätsgruppe ist aufgrund deren besonderer Gefährdung zwingend erforderlich.
Der vorliegende Gesetzentwurf ordnet Menschen mit Trisomie 21 und pflegebedürftige Menschen mit Behinderung (Pflegegrad 4 und 5) in die Gruppe "mit der höchsten Priorität" ein. Diese Einordnung entspricht den aktuellen medizin-wissenschaftlichen Erkenntnissen und Anforderungen des Art. 3 GG. Gerade durch eine klare Differenzierung innerhalb der Gruppe von Menschen mit Behinderung wird deutlich, dass der Antragsteller nur auf die besondere Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 bzw. 5) bzw. Behinderung (geprägt von Trisomie 21) abgestellt und nicht willkürlich und pauschal alle Menschen mit Behinderung in die höchste Impfprioritätsgruppe einordnet. Aus Sicht des CBP besteht allerdings weiter die Gefahr, dass einzelne Gruppen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen übersehen werden, bei denen auch dringend eine höchste Impfpriorität anzuordnen wäre. Gerade im Feld der sogenannten seltenen Erkrankungen gibt es Gruppen, die ähnlich hohen Risiken unterliegen an SARS-CoV-2 schwer zu erkranken oder zu versterben.
Entsprechend fordert der CBP, dass unter der Leitung des RKI/ STIKO schnellstmöglich geprüft wird, welche weiteren Krankheitsbilder oder Behinderungen so hohe Risiken aufweisen, dass die betroffenen Menschen in die höchste Impfkategorie gelangen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie unten herunterladen.