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17.03.2022

Stellungnahme zur Formulierungshilfe-Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Der CBP fordert daher, dass auch Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eine Corona-Prämie erhalten. Wichtig ist, dass die herausragenden Leistungen und die zusätzlichen Belastungen der Beschäftigten in der Behindertenhilfe ebenfalls gesehen und entsprechend honoriert werden.

Erschienen am:

17.03.2022

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Vorbemerkung 

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) bildet mit mehr als 1.100 Mitgliedern, die Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe betreiben, eine der größten Interessenvertretungen von gemeinnützigen Anbietern der sozialen Dienstleistungen für über 200.000 Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung in Deutschland.

Der CBP ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Die Mitglieder des CBP tragen die Verantwortung für über 94.000 Mitarbeitende und unterstützen die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen am Leben in der Gesellschaft. Der CBP beschränkt sich bei seiner Stellungnahme auf die Bereiche, die Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen betreffen. Vor diesem Hintergrund nimmt der CBP wie folgt Stellung.

Stellungnahme

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie begrüßt, dass der Gesetzgeber durch den vorliegenden Gesetzesentwurf anerkennt, dass die andauernde Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vor besondere Belastungen stellt und ihnen besondere Leistungen abverlangt. Es ist sachgerecht diese Tätigkeit durch die kurzfristige Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Prämienzahlungen zu honorieren.
Die vom Gesetzgeber geplante Prämienzahlung als finanzielle Anerkennung der geleisteten Arbeit greift jedoch zu kurz. Für den Bereich der Eingliederungshilfe sind die coronabedingten Zusatzbelastungen beispielsweise in gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe mit denen in der Langzeitpflege nach SGB XI vergleichbar. Auch die Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe haben während der Corona-Pandemie erhebliche Mehrarbeit geleistet und zahlreiche zusätzliche Belastungen gehabt. Dazu gehören ständiges Einspringen, das Übernehmen zusätzlicher Dienste, Überstunden, die Versorgung positiv getesteter Bewohner, das Arbeiten mit Vollschutz. und vieles andere. Diese zusätzliche Leistung muss, genauso wie die der Beschäftigten in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, entsprechende Anerkennung finden.
Der CBP fordert daher, dass auch Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eine Corona-Prämie erhalten. Dabei gibt es aus Sicht des CBP verschiedene Wege, wie eine finanzielle Anerkennung ausgestaltet werden könnte - beispielsweise in Form einer Steuerbefreiung oder einer Einmalzahlung. Wichtig ist, dass die herausragenden Leistungen und die zusätzlichen Belastungen der Beschäftigten in der Behindertenhilfe ebenfalls gesehen und entsprechend honoriert werden.

Berlin, den 17.03.2022 Kontakt: cbp@caritas.de

  • Ansprechpartnerin
Janina Bessenich
Geschäftsführerin und Justiziarin
030 28 44 47 822
030 28 44 47 822
cbp@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Gesundheit & Pflege

Downloads

PDF | 115,3 KB

Stellungnahme zur Formulierungshilfe Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz – PflBG)

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  • Impressum: www.cbp.caritas.de/impressum
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