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08.12.2022

Gemeinsamer Appell: bedarfsgerechte Versorgung für alle geflüchteten Menschen mit Behinderung notwendig

Grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland werden nicht ausreichend umgesetzt. Das hat sich insbesondere bei der Ankunft ukrainischer Geflüchteter als großes Problem herausgestellt.

Erschienen am:

08.12.2022

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Gemeinsam weisen der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), vier Landesbehindertenbeauftragte sowie zahlreiche Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen in einem gemeinsamen Appell darauf hin, dass grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders eine Identifizierung ihrer Unterstützungsbedarfe findet bei Ankunft nicht statt. Im Folgeprozess werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, z.B. beim Erhalt von Hilfsmitteln oder bei der Entscheidung über Wohnort und -form. Das hat sich insbesondere bei der Ankunft ukrainischer Geflüchteter als großes Problem herausgestellt.

Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine bekommen, da sie kein Asylverfahren durchlaufen müssen, Zugang zu Grundsicherungs- und Sozialleistungen sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine bedeutet das große Erleichterungen. Asylsuchende Menschen mit Behinderungen aus anderen Herkunftsländern haben es da deutlich schwerer. Da sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, bleibt ihnen der Zugang zu wichtigen Leistungen oft versperrt. Das betrifft z.B. notwendige medizinische Versorgung, Hilfsmittel und die für Menschen mit Behinderungen wichtigen Teilhabeleistungen. Zudem müssen sie in oft nicht bedarfsgerechten Erstaufnahmeeinrichtungen leben.

Die Forderungen:

  • Behinderungsspezifische Schutz- und Teilhabebedarfe müssen bei Ankunft identifiziert und in der Folge berücksichtigt werden.
  • Für schutzsuchende Menschen mit Behinderungen muss die Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv verkürzt und im Bedarfsfall ganz aufgehoben werden.
  • Schutzsuchende Menschen mit Behinderung müssen Zugang zu Hilfsmitteln, zu Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Teilhabeleistungen erhalten.

Den ausführlichen Appell mit weiterführenden Informationen finden Sie hier.

Die Unterzeichner*innen des Appells:

Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen,

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung des Saarlandes,

Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Hamburg,

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein

sowie

AWO Bundesverband e.V., Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF), Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte, Menschen e. V. (bvkm), Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB), Der Paritätische Gesamtverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V. - Generalsekretariat (DRK), Handicap International e.V. (HI), Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), LIGA Selbstvertretung, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)

  • Ansprechperson
Dr. Thomas Schneider
Referent für Strategische Kommunikation
030 28 44 47 824
030 28 44 47 824
Thomas.Schneider@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Bedarfsgerechte Versorgung aller geflüchteten Menschen mit Behinderung

Downloads

PDF | 164,4 KB

20221208 PM CBP Geflüchtete Menschen mit Behinderung

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