| Datum | Titel |
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25.04.2013 |
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25.04.2013 |
Gemeinsames Papier der fünf Fachverbände der Behindertenhilfe |
21.03.2013 |
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18.03.2013 |
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18.02.2013 |
Für Werkstattleitungen gilt nach § 9 Abs. 2 Satz 3 WVO die Verpflichtung, eine Sonderpädagogische Zusatzqualifikation nachzuweisen. In einer verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen konnten neue Bausteine einer Grundqualifizierung von Führungs- und Leitungskräften in der WfbM erarbeitet sowie mit der Bundesagentur für Arbeit verhandelt werden. Diese lösen das seit 1984 bestehende Rahmenprogramm zur SPZ-Leitungen ab. Die Bundesagentur für Arbeit begrüßt das von der BAG:WfbM zusammen mit den Fachverbänden überarbeitete Rahmenprogramm und damit ist sichergestellt, dass Personen, die auf der Basis dieser Rahmenbedingungen eine Fortbildung absolvieren, den notwendigen Nachweis nach § 9 WVO einer Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation für Werkstätten erbringen. Weitere Informationen zu den Bausteinen bitten wir Sie den beiliegenden Anlagen zu entnehmen. |
23.01.2013 |
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23.01.2013 |
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05.12.2012 |
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom 07.11.2012 |
26.11.2012 |
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22.11.2012 |
