Wichtige Ziele und Anliegen des ab 01.01.2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes werden auf der Ebene der Bundesländer entschieden. Das Bundesgesetz wird in für die Praxis entscheidenden Punkten durch die jeweiligen Rechtsverordnungen der Länder und in Landesrahmenvereinbarungen konkretisiert werden. Mit der vorliegenden "Staffelstabübergabe" werden den Trägern, Einrichtungen und Diensten wichtige Hinweise für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf der Länderebene in die Hand gegeben. Der CBP hat in den Jahren 2015 und 2016 intensiv für ein Bundesgesetz gestritten, das sowohl die Rechte und Anliegen der Menschen mit Behinderung beachtet als auch die Leistungserbringung auf den Grundsätzen hoher Fachlichkeit, den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und christlicher Werte. Nicht alle Ziele wurden dabei erreicht. Vieles wird schwierig werden, gerade durch den Systemwechsel der Trennung der Teilhabeleistungen von den existenzsichernden Leistungen, der mit dem Herauslösen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) notwendig geworden ist. Auch die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege wird (weiterhin) schwierig bleiben. Das Bundesgesetz hat für die künftigen Teilhabeleistungen einen ersten Rahmen gesetzt und viele Neuerungen gebracht.
Der Rahmen muss nun auf der Länderebene und in den Kommunen gefüllt werden. Die vorliegende "Staffelstabübergabe" soll helfen die aktuell stattfindenden Verhandlungen zu begleiten. Die Zusammenstellung beschränkt sich auf die Perspektive der Leistungserbringer und auf Themen, die über Verhandlungen auf Länderebene konkretisiert werden müssen. Sie ist nicht abschließend. Die Verhandlungen werden wesentlich zwischen den Leitungsträgern und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege geführt. Aber auch Interessensvertretungen der Leistungsberechtigten wie auch der Leistungserbringer spielen eine Rolle und sind an vielen Verhandlungspunkten einzubeziehen.