Die Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie stehen vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Attraktivität und die Aufstiegschancen für den Beruf des Heilerziehungspflegers zu befördern. Der Ausbildungsberuf des Heilerziehungspflegers ist der wichtigste Beruf in der Eingliederungshilfe. Eine große Schwierigkeit ist, dass Schülerinnen und Schüler des Ausbildungsberufes während ihrer durchschnittlich drei- bis fünfjährigen Ausbildung in der Regel überhaupt keine Vergütung erhalten und je nach Bundesland Schulgeld bezahlen müssen. Dies hat immer gravierende Folgen: Fast täglich erreichen uns Problemanzeigen unserer Mitgliedseinrichtungen und -dienste, die ihre offenen Stellen nicht besetzen können. Gerade in Ballungsgebieten, wo der Konkurrenzkampf um "die besten Köpfe" auch in der Sozialbranche massiv zugenommen hat, wird die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung/ psychischen Erkrankungen immer schwieriger. In einzelnen Bundesländern müssen Schulen für Heilerziehungspflege schließen, da die Nachfrage zu gering ist und interessierte junge Menschen entweder in lukrativere Ausbildungsberufe einsteigen oder in andere Bundesländer abwandern, wo es ggf. bessere Bedingungen gibt. Es ist bedrückend zu konstatieren: die notwendigen Personalverbesserungen in der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Menschen scheinen immer mehr zu Lasten von behinderten Menschen zu gehen. Die notwendigen Reformen und Strukturverbesserungen in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie brauchen vor allem gut ausgebildete, hochmotivierte und angemessen bezahlte Fachkräfte - Fachkräfte, die leider immer weniger zur Verfügung stehen.
In Anbetracht des in der Eingliederungshilfe vorherrschenden Fachkräftemangels ist es aus Sicht des CBP dringend geboten, dass die mit der Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes einhergehenden Verbesserungen insbesondere auch den Menschen zugutekommen, die eine Aus- und Fortbildung im Bereich der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie anstreben, namentlich den Heilerziehungspflegern bzw. -pflegerinnen, den Heilpädagogen bzw. -pädagoginnen. Ferner ist bei den Fortbildungen ebenfalls die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) und die Weiterbildung zu Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung (FAB) zu berücksichtigen.
Angesichts der eingangs dargestellten Herausforderungen gilt es unbedingt zu vermeiden, dass die Berufe der Eingliederungshilfe bei der Förderung benachteiligt werden bzw. gar nicht oder nur mit Einschränkung eine Förderung erhalten können. Um hier keinen Interpretationsspielraum zu eröffnen, wäre eine Möglichkeit, die Aus-/Weiterbildungen der Heilerziehungspflege, Heilpädagogik etc. explizit in die Aufzählung der förderfähigen Ausbildungen aufzunehmen bzw. eine andere Möglichkeit, klar zu definieren, was unter "gleichwertigen Fortbildungsabschlüssen" gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2AFBGÄndG zu verstehen ist.
Positiv bewertet der CBP die Einführung des § 4a AFBGÄndG, wonach auch mediengestützte Maßnahmen förderfähig sind, sofern sie durch Präsenzunterricht und regelmäßige Leistungskontrollen ergänzt werden. Diese Neuerung kommt insbesondere auch Menschen mit Behinderung zugute, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.