Gesundheit & Pflege
Der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität der Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung im Alltag. Art. 25 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert allen Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen die Gesundheitsversorgung in derselben Qualität und auf demselben Standard wie für andere Menschen sowie auch gesundheitliche Leistungen, die von Menschen mit Behinderung speziell wegen ihrer Beeinträchtigungen benötigt werden. Die Ausgestaltung des Gesundheitssystems in Deutschland muss daher weiterentwickelt werden, damit die individuelle und häufig lebenslange gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung gewährleistet werden kann. Die Voraussetzung für die gesundheitliche Versorgung ist u. a. die Barrierefreiheit von medizinischen Leistungen und Einrichtungen und die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln im Alltag. Die gesundheitliche Versorgung erfolgt im Alltag als Kombination von vielen Leistungen z. B. durch Mediziner_innen im Rahmen der Leistungen nach SGB V, Pflegedienste nach SGB V, der Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe nach SGB IX.