Organe und Gremien
Der Verband besteht aus zwei Organen:
- Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, zu Grundsatzfragen der Hilfe für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung zu beraten und abzustimmen. Sie wählt außerdem den Vereinsvorstand und die Vorsitzenden der Ausschüsse. Ihr gehören Vertreter/innen der Mitglieder, die Vorstandsmitglieder, die Referentinnen und Referenten des Fachbereichs Behindertenhilfe und Psychiatrie des Deutschen Caritasverbandes und der Diözesan-Caritasverbände sowie die Vorsitzenden der Fachbeiräte und der Ausschüsse an.
- Der Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, sieben weiteren von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und einem vom Deutschen Caritasverband delegierten Mitglied. Er leitet den Verband, dazu gehört unter anderem die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen, den/die Geschäftsführer/in zu bestellen und die Zusammenarbeit mit den Fachbeiräten, Ausschüssen und Arbeitsgruppen zu sichern. Die Aufgaben der Gremien werden in der Satzung geregelt.