Viele Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, haben eine Behinderung. Sie sind auf Schutz- und Unterstützung angewiesen. Der Gesetzgeber hat teilweise darauf reagiert. Seit Juni 2022 erhalten geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine Zugang zu Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe). Doch sie stoßen bei ihrer Ankunft in Deutschland noch immer auf große Hindernisse. Eine systematische Identifizierung ihrer Bedarfe findet nicht statt. Im Folgeprozess werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, z.B. beim Erhalt von Hilfsmitteln oder bei der Entscheidung über Wohnort und -form. Der Zugang zu Teilhabeleistungen nach SGB IX ist für Geflüchtete aus der Ukraine nicht klar geregelt.
Auch geflüchtete Menschen mit Behinderung aus anderen Herkunftsländern haben diese Probleme. Hinzu kommt: Da sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, bleibt ihnen während ihres in vielen Fällen langen Asylverfahrens der Zugang zu wichtigen medizinischen- und Teilhabeleistungen sehr oft versperrt.