Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung caritas
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook caritas.de YouTube caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-label="Link zur Startseite"'
  • Startseite
  • Der Verband
    • Auftrag
    • 25 Jahre CBP
    • Gremien und Organe
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Geschäftsstelle
    • Ausschüsse, Fachbeiräte, Arbeitskreise
    • Angehörigenbeirat
    • Emmaus-Relief
    • Kooperationspartner
    • Aktion Mensch
    • Projekte
    • Heimkinder
    • Online-Beratung
    • Forderungen des CBP an die Politik
    Close
  • Themen
    • Bundesteilhabegesetz
    • UN-Behindertenrechtskonvention
    • Fachkräfte
    • Was machen Fachkräfte in der Behindertenhilfe?
    • DU ICH WIR ... Miteinander auf dem Weg.
    • Fachkräfte-Lebenszeichen
    • OhneFachkräfteKeineTeilhabe
    • Digitalisierung
    • Teilhabe am Arbeitsleben
    • Soziale Teilhabe
    • Prävention
    • Ethik
    • Gesundheit & Pflege
    • Sozialunternehmen
    • Kinder & Jugendliche
    • CBP-Empfehlungen
    • Wie ist der Weg hin zur CBP Empfehlung?
    • Wie ist die Gliederung?
    Close
  • Veranstaltungen
    • CBP-Veranstaltungen
    • Bildergalerien
    • Trägerforum 2019
    • Verleihung des Digital-Preises 2019
    • Verabschiedung des CBP-Geschäftsführers 2019
    • Verleihung des Digital-Preises 2022
    • Verleihung des Digital-Preises 2024
    Close
  • Stellungnahmen
  • Publikationen
    • CBP-Info
    • CBP-Spezial
    • CBP-Jahresberichte
    • Lebenszeichen
    • Sozialcourage
    • Newsletter
    • Bücher im Lambertus-Verlag
    Close
  • Digital-Preis
    • Preisträger 2019
    • Sozialwerk St. Georg
    • CAB Ulrichswerkstätten
    • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
    • Preisträger 2022
    • Special Olympics Deutschland e.V.
    • Landes-Caritasverband Oldenburg e.V.
    • Caritas Wertarbeit Köln
    • Preisträger 2024
    • Dominikus-Ringeisen-Werk
    • Lebenshilfe Hamburg e.V. und Universitätsklinikum Eppendorf
    • Josefsheim in Nordrhein-Westfalen
    • Jury
    Close
  • Presse
  • News
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  • Der Verband
    • Auftrag
    • 25 Jahre CBP
    • Gremien und Organe
      • Vorstand
      • Mitglieder
      • Geschäftsstelle
      • Ausschüsse, Fachbeiräte, Arbeitskreise
      • Angehörigenbeirat
    • Emmaus-Relief
    • Kooperationspartner
      • Aktion Mensch
    • Projekte
      • Heimkinder
      • Online-Beratung
    • Forderungen des CBP an die Politik
  • Themen
    • Bundesteilhabegesetz
    • UN-Behindertenrechtskonvention
    • Fachkräfte
      • Was machen Fachkräfte in der Behindertenhilfe?
      • DU ICH WIR ... Miteinander auf dem Weg.
      • Fachkräfte-Lebenszeichen
      • OhneFachkräfteKeineTeilhabe
        • OhneFachkräfteKeineTeilhabe 2025
    • Digitalisierung
    • Teilhabe am Arbeitsleben
    • Soziale Teilhabe
    • Prävention
    • Ethik
    • Gesundheit & Pflege
    • Sozialunternehmen
    • Kinder & Jugendliche
    • CBP-Empfehlungen
      • Wie ist der Weg hin zur CBP Empfehlung?
      • Wie ist die Gliederung?
  • Veranstaltungen
    • CBP-Veranstaltungen
    • Bildergalerien
      • Trägerforum 2019
      • Verleihung des Digital-Preises 2019
      • Verabschiedung des CBP-Geschäftsführers 2019
      • Verleihung des Digital-Preises 2022
      • Verleihung des Digital-Preises 2024
  • Stellungnahmen
  • Publikationen
    • CBP-Info
    • CBP-Spezial
    • CBP-Jahresberichte
    • Lebenszeichen
    • Sozialcourage
    • Newsletter
    • Bücher im Lambertus-Verlag
  • Digital-Preis
    • Preisträger 2019
      • Sozialwerk St. Georg
      • CAB Ulrichswerkstätten
      • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
    • Preisträger 2022
      • Special Olympics Deutschland e.V.
      • Landes-Caritasverband Oldenburg e.V.
      • Caritas Wertarbeit Köln
    • Preisträger 2024
      • Dominikus-Ringeisen-Werk
      • Lebenshilfe Hamburg e.V. und Universitätsklinikum Eppendorf
      • Josefsheim in Nordrhein-Westfalen
      • Jury
  • Presse
  • News
  • Sie sind hier:
  • Startseite
  • Stellungnahmen
  • Stellungnahme des CBP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)
  • Startseite
  • Der Verband
    • Auftrag
    • 25 Jahre CBP
    • Gremien und Organe
      • Vorstand
      • Mitglieder
      • Geschäftsstelle
      • Ausschüsse, Fachbeiräte, Arbeitskreise
      • Angehörigenbeirat
    • Emmaus-Relief
    • Kooperationspartner
      • Aktion Mensch
    • Projekte
      • Heimkinder
      • Online-Beratung
    • Forderungen des CBP an die Politik
  • Themen
    • Bundesteilhabegesetz
    • UN-Behindertenrechtskonvention
    • Fachkräfte
      • Was machen Fachkräfte in der Behindertenhilfe?
      • DU ICH WIR ... Miteinander auf dem Weg.
      • Fachkräfte-Lebenszeichen
      • OhneFachkräfteKeineTeilhabe
        • OhneFachkräfteKeineTeilhabe 2025
    • Digitalisierung
    • Teilhabe am Arbeitsleben
    • Soziale Teilhabe
    • Prävention
    • Ethik
    • Gesundheit & Pflege
    • Sozialunternehmen
    • Kinder & Jugendliche
    • CBP-Empfehlungen
      • Wie ist der Weg hin zur CBP Empfehlung?
      • Wie ist die Gliederung?
  • Veranstaltungen
    • CBP-Veranstaltungen
    • Bildergalerien
      • Trägerforum 2019
      • Verleihung des Digital-Preises 2019
      • Verabschiedung des CBP-Geschäftsführers 2019
      • Verleihung des Digital-Preises 2022
      • Verleihung des Digital-Preises 2024
  • Stellungnahmen
  • Publikationen
    • CBP-Info
    • CBP-Spezial
    • CBP-Jahresberichte
    • Lebenszeichen
    • Sozialcourage
    • Newsletter
    • Bücher im Lambertus-Verlag
  • Digital-Preis
    • Preisträger 2019
      • Sozialwerk St. Georg
      • CAB Ulrichswerkstätten
      • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
    • Preisträger 2022
      • Special Olympics Deutschland e.V.
      • Landes-Caritasverband Oldenburg e.V.
      • Caritas Wertarbeit Köln
    • Preisträger 2024
      • Dominikus-Ringeisen-Werk
      • Lebenshilfe Hamburg e.V. und Universitätsklinikum Eppendorf
      • Josefsheim in Nordrhein-Westfalen
      • Jury
  • Presse
  • News
10.06.2026

Stellungnahme des CBP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)

Der CBP hat sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) positioniert.

Erschienen am:

10.06.2026

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) am 4. Juni 2026, zur Stellungnahme innerhalb von 3 Arbeitstagen, vorgelegt.

Der Entwurf verfolgt das Ziel, die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und zugleich einzelne Strukturen der Pflegeversicherung weiterzuentwickeln. Vorgesehen sind einerseits zusätzliche Einnahmen und eine Begrenzung der Ausgabendynamik, andererseits neue Steuerungs-, Beratungs- und Digitalisierungsinstrumente.

Der Entwurf enthält unter anderem Änderungen bei den Beiträgen, Einschränkungen beziehungsweise Umstellungen bei einzelnen Leistungsansprüchen, eine stärkere Präventions- und Rehabilitationsorientierung, neue Budgetstrukturen in der häuslichen Pflege, ein digitales Pflege-Cockpit, eine neue Pflegebegleitung, Regelungen zu Akut- und Überbrückungssituationen sowie Vorgaben zur Pflegestrukturplanung und Digitalisierung. Zudem sollen die Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen in der vollstationären Pflege künftig später ansteigen.

Die vollständige Stellungnahme des CBP entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.

Aus Sicht des CBP ist der Entwurf für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung von erheblicher Bedeutung. Viele Menschen mit Behinderung sind zugleich pflegebedürftig oder im Lebensverlauf auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Häufig müssen Leistungen nach dem SGB XI, dem SGB IX, dem SGB V und gegebenenfalls dem SGB XII miteinander koordoniert werden. Deshalb ist entscheidend, dass die Reform Pflegebedarfe nicht verschiebt, Teilhabebedarfe nicht pflegerisch überformt und Unterstützungsarrangements nicht destabilisiert. Pflegeleistungen nach dem SGB XI und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX haben unterschiedliche Zielrichtungen und stehen nebeneinander. Pflegeleistungen dienen der Unterstützung bei pflegebedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Leistungen der Eingliederungshilfe zielen demgegenüber auf gleichberechtigte Teilhabe, selbstbestimmte Lebensführung und die Überwindung beziehungsweise Milderung behinderungsbedingter Teilhabebarrieren. Die erforderliche Koordination darf nicht dazu führen, dass Teilhabeleistungen ersetzt, begrenzt oder in eine pflegerische Steuerungslogik eingeordnet werden.

Besonders kritisch bewertet der CBP die geplanten Änderungen beim Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Der Entwurf sieht strengere Anforderungen an die Prognose der Pflegebedürftigkeit, Änderungen bei der Begutachtung und eine Anhebung der Schwellenwerte für die Pflegegrade vor. Damit droht insbesondere für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen, komplexer Kommunikation, chronischen Erkrankungen mit schwankendem Verlauf sowie für Kinder und Jugendliche eine Erschwerung des Zugangs zu Pflegeleistungen. Der CBP macht hier in seiner Kurzstellungnahme deutlich, dass Pflegebedarfe frühzeitig erkannt und verlässlich abgesichert werden müssen. Eine Reform darf nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung später, seltener oder nur befristet Leistungen erhalten.

Auch die vorgesehene neue Budgetsystematik bewertet der CBP in seiner Stellungnahme kritisch. Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Überbrückungsbudget und Sozialraumbudget können zwar zu mehr Übersichtlichkeit und Flexibilität beitragen, zugleich besteht aber die Gefahr, dass bisher eigenständige und flexible Leistungsansprüche zusammengeführt, gedeckelt oder schwerer zugänglich werden. Besonders problematisch ist, dass der bisherige Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen soll. Zudem sollen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 in den ersten drei Monaten nach erstmaliger Anerkennung eines Pflegegrades nur ein reduziertes Entlastungsbudget erhalten. Beratung ersetzt jedoch keine konkrete Entlastung.

Besonders kritisch ist zudem die vorgesehene Streichung beziehungsweise Auflösung des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI. Der Gemeinsame Jahresbetrag ermöglicht seit dem 1. Juli 2025 eine deutlich flexiblere Nutzung von Mitteln für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Gerade für die Verhinderungspflege bedeutet dies eine wesentliche Verbesserung, denn der Betrag von derzeit bis zu 3.539 Euro kann vollständig für Verhinderungspflege eingesetzt werden, wenn keine Kurzzeitpflege benötigt oder tatsächlich genutzt wird. Der CBP fordert, den Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe und flexibler Einsetzbarkeit vollständig zu erhalten beziehungsweise gleichwertig in die neue Budgetsystematik zu überführen.

Neue Akut- und Notfallstrukturen sind zu begrüßen, dürfen aber nicht zulasten der regulären Entlastung pflegender Angehöriger finanziert werden. Pflegende Angehörige benötigen nicht nur Unterstützung in Krisen, sondern auch planbare, niedrigschwellige und frei einsetzbare Entlastung im Alltag. Die geplanten Regelungen zu Akutversorgung, Notdienst und Akut-Kurzzeitpflege können eine Verbesserung darstellen. Sie greifen ein reales Problem auf: Familien und pflegende Angehörige benötigen in Krisensituationen schnelle, verlässliche und geeignete Unterstützung. Der Nutzen solcher Regelungen hängt aber davon ab, ob die Angebote tatsächlich verfügbar und für Menschen mit Behinderung geeignet sind. Ein Akut-Kurzzeitpflegeplatz hilft nicht, wenn Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, komplexer Kommunikation oder herausforderndem Verhalten praktisch nicht aufgenommen werden können.

Für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen bleibt § 43a SGB XI ein zentraler Kritikpunkt. Der Entwurf sieht hier nach bisherigem Stand keine grundlegende Verbesserung vor. Damit bleibt es bei der strukturellen Benachteiligung pflegebedürftiger Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben. Die Pflegekassen leisten weiterhin nur eine begrenzte Pauschale, obwohl auch dort erhebliche pflegerische Bedarfe bestehen können. Der CBP fordert weiterhin eine sachgerechte Weiterentwicklung der Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, damit Menschen mit Behinderung unabhängig vom Wohnort einen angemessenen Zugang zu Pflegeleistungen erhalten.

Digitalisierung und das geplante Pflege-Cockpit können Transparenz und Selbstbestimmung stärken, wenn Informationen, Anträge, Leistungsstände und Empfehlungen leichter zugänglich werden. Für Menschen mit Behinderung ist aber entscheidend, dass digitale Angebote barrierefrei, verständlich und mit unterstützter Nutzung ausgestaltet werden. Digitale Verfahren dürfen persönliche Beratung nicht ersetzen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen, Sinnesbehinderungen, Autismus oder komplexer Kommunikation benötigen weiterhin persönliche, telefonische und aufsuchende Beratungsangebote.

Der CBP weist zudem auf die Leerstelle des Entwurfs bei der Anerkennung von Heilerziehungspflegefachkräften hin. Heilerziehungspflegende leisten in Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe einen zentralen Beitrag zu einer teilhabeorientierten Pflege von Menschen mit Behinderung. In der Eingliederungshilfe ist Pflege regelmäßig nicht als isolierte Verrichtung zu verstehen, sondern als Teil eines umfassenden Unterstützungsprozesses. Sie ermöglicht Selbstbestimmung, Kommunikation, Wohnen, Arbeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung, Autismus, psychischer Erkrankung, komplexer Kommunikation, herausforderndem Verhalten oder schweren Mehrfachbehinderungen ist diese Verbindung von pflegerischer, pädagogischer und teilhabeorientierter Fachlichkeit unverzichtbar.

Der CBP fordert daher eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur Anerkennung von Heilerziehungspflegefachkräften als Pflegefachpersonen in der Eingliederungshilfe. Nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sollten pflegerische Aufgaben bei der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe übernehmen können, wenn sie über entsprechende Berufserfahrung verfügen und die jeweilige Aufgabe ihrem Qualifikationsprofil entspricht. Ausgenommen bleiben können komplexe Behandlungspflege und Maßnahmen ärztlicher Behandlung. Zugleich sind bundeseinheitliche Qualitätsstandards sowie geeignete Fort- und Weiterbildungswege vorzusehen.

Zusätzlich hat der CBP gemeinsam mit den Fachverbänden eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

  • Ansprechpartnerin
Portraitfoto Janina Bessenich
Janina Bessenich
Geschäftsführerin und Justiziarin
030 28 44 47 822
030 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Downloads

PDF | 246,7 KB

Kurzstellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)

In der PDF finden Sie die Stellungnahme des CBP zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit.
YouTube cbp.caritas.de Linkedin cbp.caritas.de
nach oben
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.cbp.caritas.de/datenschutz
  • Impressum: www.cbp.caritas.de/impressum
Copyright © caritas 2026