Wie ist der Weg hin zur CBP-Empfehlung
1. Identifizierung eines für die Eingliederungshilfe relevanten Themas
Die Relevanz eines Themas im Rahmen der CBP-Empfehlungen ergibt sich aus gesetzlichen Ansprüchen der Leistungsberechtigten und daraus resultierenden Bedarfen, ebenso durch Rückmeldungen der Mitglieder aus dem Verband und durch das Monitoring im Bereich der Eingliederungshilfe. Auf dieser Grundlage werden Themen identifiziert und priorisiert und in die Gliederung des Empfehlungswerkes eingeordnet.
2. Anreicherung von Expert:innenwissen aus dem Verband
In einer eigens für das relevante Thema zusammengestellten, interdisziplinären Arbeitsgruppe wird die Thematik mit Erfahrungswissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen angereichert. Darüber hinaus wurde im CBP ein neues Format des Austausches zu ausgewählten Fachthemen im Verband eingeführt - der "Kontext im Dialog". Es bietet Expert:innen im Verband ein digitales Fachforum, um ihre jeweilige Expertise im Rahmen einer eineinhalbstündigen Videokonferenz zum gesetzten Empfehlungsthema einzubringen und mit Kolleg:innen aus dem gesamten Bundesgebiet zu diskutieren und einzuordnen.
3. Ausarbeitung eines Themas in den CBP-Empfehlungen
Im dritten Schritt verfasst die interdisziplinäre Arbeitsgruppe auf Grundlage der Recherchen und der gewonnenen Erkenntnisse unter Einbeziehung sowohl von Expert:innen in eigener Sache als auch von Expert:innen aus der Wissenschaft einen Empfehlungstext und versieht ihn mit einem Empfehlungsgrad (EG) nach folgender Systematik:
EG 0 Praktikerempfehlung: ohne Literaturangaben
EG 1 Expertenempfehlung: basierend auf Literaturrecherchen - beschreibende Literatur und Evidenzstudien - sowie dem aggregierten Sachverstand der beteiligten Expert:innen des Verbandes
EG 2 Expertenempfehlung: unter Heranziehung von mindestens zehn Evidenzstudien zum Empfehlungsgegenstand
EG 3 Expertenempfehlung: wie EG 2, zuzüglich Analyse und Auswertung von mindestens zwei Meta-Studien zu Evidenzstudien
4. Prüfung der Empfehlung
Entsprechend der Thematik wird die abgefasste Empfehlung im vierten Schritt durch geeignete Instanzen geprüft. Das können Gremien im CBP sein, aber auch externe Expert:innen.
5. Freigabe durch den Vorstand und Veröffentlichung
Zuletzt wird die Empfehlung von Seiten des Vorstandes abschließend beraten, freigegeben und veröffentlicht. Die Publikation erfolgt in einem der bekannten CBP-Formate sowie auf der Web-Seite des CBP unter der Rubrik CBP-Empfehlungen.