Entwurf zur Erstfassung der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat das Beteiligungsverfahren zur Erstfassung der o.g. Richtlinie eingeleitet. Der CBP ist die stellungnahmeberechtigte Organisation beim GBA.
- Rechtsgrundlage
Die Richtlinie basiert auf der Regelung des § 92 Abs. 6 b SGB V, die wie folgt bestimmt:
"Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis spätestens zum 31. Dezember 2020 in einer Richtlinie …. für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann dabei Regelungen treffen, die diagnoseorientiert und leitliniengerecht den Behandlungsbedarf konkretisieren. In der Richtlinie sind auch Regelungen zur Erleichterung des Übergangs von der stationären in die ambulante Versorgung zu treffen."
- Zielgruppe
Die Zielgruppe der Richtlinie sind alle Kinder und Jugendlichen mit schweren psychischen Erkrankungen im Alter vom 3. bis zum 21. Lebensjahr mit psychiatrischen Komplexbedarf
- Ziele der Richtlinie:
- die bedarfsgerechte medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche mit schwerer psychischer Erkrankung und mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf sicherstellen
- die Erleichterung des Übergangs zwischen der teilstationären, vollstationären oder stationsäquivalenten und ambulanten Versorgung erreichen;
- die Koordination einer übergreifenden Zusammenarbeit zwischen allen Hilfesysteme unter Einbeziehung relevanter Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld ermöglichen, wie z.B. durch die Zusammenarbeit des Gesundheitssystems mit anderen Unterstützungssystemen (insbesondere Kita, Schule und Ausbildungsstätte).
Aus Sicht des CBP besteht Ergänzungsbedarf im Hinblick auf folgende Aspekte:
- Zielgruppe - besondere Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
Bei der Zielgruppe der Richtlinie müssen die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Mehrfachdiagnosen, insbesondere die Kinder und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und / oder Sinnesbehinderung berücksichtigt werden. Bisher konzentriert sich die Richtlinie auf die große Gruppe der Kindern mit (ausschließlich) psychischer Erkrankung.
- Ziele der Richtlinie
Die Vorgaben der Richtlinie müssen erweitert werden und zwar wie folgt:
- die bedarfsgerechte und barrierefreie medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche mit schwerer psychischer Erkrankung
Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und / oder Sinnesbehinderung und mit psychischer Erkrankung muss durch die barrierefreie Versorgung sichergestellt werden (Leichte Sprache, Gebärdendolmetscher etc.).
- die Sicherstellung des geordneten Übergangs zwischen der teilstationären, vollstationären oder stationsäquivalenten und der ambulanten Versorgung
Im Fokus der Versorgung muss die Sicherstellung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stehen und nicht die Verkürzung bzw. Vermeidung von medizinischen Behandlungen (wie vom GKV vorgeschlagen) stehen.
- die Koordination einer übergreifenden Zusammenarbeit zwischen allen Hilfesysteme unter Einbeziehung relevanter Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld
Die Einbeziehung der Leistungssysteme der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, der Eingliederungshilfe nach SGB IX, der Früherkennung und Frühförderung nach § 46 SGB IX sowie der Sozialpädiatrischen Zentren ist für die übergreifende Zusammenarbeit erforderlich, weil diese Systeme die ersten Unterstützungssysteme für die Familien sind.
- die bedarfsgerechte und barrierefreie medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche mit schwerer psychischer Erkrankung
- Hauptanliegen des CBP: Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und mit psychischer Erkrankung
Ziele aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung und ihrer Familien sind:
- Individuelle barrierefreie und bedarfsgerechte medizinische Versorgung
- Gewährleistung der Behandlungskontinuität
- Zugang zu barrierefreien Kriseninterventionen
- Zugang zu zeitnahen und barrierefreien Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten
- Unterstützung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.