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11.06.2026

Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesundheitsreform führt zu Versorgungslücken

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen vor schlechter Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung

Erschienen am:

11.06.2026

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
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+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Berlin, 11. Juni 2026 - Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundestag muss das morgen beginnende parlamentarische Verfahren nutzen, um drohende Versorgungslücken zu schließen.

Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen bei den Hilfsmitteln. Ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Sprachcomputer sind für Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Sie entscheiden darüber, ob eine Person mobil ist, sich verständigen, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Fachverbände warnen deshalb davor, die Festbeträge auszuweiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln damit stärker an pauschalen Preisgrenzen auszurichten. Das birgt die Gefahr, dass komplexe Versorgungsbedarfe unberücksichtigt bleiben und Betroffene häufiger um eine passende Versorgung streiten oder zusätzliche Kosten selbst tragen müssen.

Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es bei der Familienversicherung: Sie muss für Eltern behinderter Kinder auch beitragsfrei bleiben, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist. Die Ausfallzeiten sind bei Familien mit behinderten Kindern aufgrund des länger bestehenden und aufwändigeren Pflege- und Unterstützungsbedarfs wesentlich länger als bei Kindern ohne Behinderung.

Schließlich sollte auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen daher endlich aus Steuermitteln finanziert werden, ohne dass gleichzeitig der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird. Die Beiträge überwiegend durch Einsparungen in der Versorgung und bei den Versicherten zu stabilisieren, ist zu kurz gedacht.


Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter:
www.diefachverbaende.de

  • Ansprechperson
Das Gesicht eines Mannes
Andreas Lips
Referent | Presse und Öffentlichkeitsarbeit
0761 200 409
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andreas.lips.cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

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