In der gemeinsamen Stellungnahme fordern der CBP und der DCV in erster Linie eine Verbesserung der Strukturen zur Beratung und Betreuung. Bestehende Beratungsangebote, die es in den Kommunen, bei den Reha-Trägern und Sozialbehörden jeweils gibt, sollen als ein untereinander und mit den Leistungserbringern vernetztes, sektorenübergreifendes und multiprofessionelles Angebot über alle Systeme der sozialen Sicherung hinweg beraten können. Im Einzelfall müssen erforderlichenfalls auch aufsuchend Hilfen geboten werden, damit Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen auch alle Hilfen bekommen, die für sie grundsätzlich zur Verfügung stehen. Ferner soll die "Frühzeitige Bedarfserkennung", wie sie in § 12 SGB IX beschrieben ist, in einem weiteren Satz des § 12 Abs. 2 SGB V verankert werden, um zu verdeutlichen, dass die Erkennung von Teilhabebedarfen auch dann eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist, wenn sie gerade nicht als Reha-Träger, sondern im Rahmen der medizinischen Behandlung tätig werden.
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