Der CBP bewertet es positiv, dass die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf eine Entschließung des Deutschen Bundestages aus der vergangenen Legislaturperiode wieder aufnimmt ("Suizidprävention stärken", BT-Drucksache 20/7630). Der Entwurf berücksichtigt die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den Bundesländern und ermöglicht mit der Einrichtung einer Bundesfachstelle die Bündelung von Wissen, die Vernetzung bestehender Angebote untereinander und die fachliche Beratung der Länder und anderer Akteure. Die Errichtung effizienter Strukturen zur Suizidprävention in den Ländern und Regionen wird erheblich vereinfacht, wenn Kommunen die Gelegenheit bekommen, voneinander zu erfahren und zu lernen.
Der CBP begrüßt auch, dass die Bundesfachstelle Informationsmaterialien entwickeln und veröffentlichen soll, um zur Aufklärung über psychische Erkrankungen beizutragen.
Die Einrichtung von Krisendiensten liegt in der Zuständigkeit der Länder. Mit dem Entwurf sollen die Länder verpflichtet werden, auf die Einrichtung solcher Krisendienste hinzuwirken. Auch diesen Punkt begrüßt der CBP.
Der CBP kritisiert, dass Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit der Angebote und Materialien für alle Menschen, unabhängig davon, ob und welche Einschränkungen sie mitbringen, nicht von Beginn an mitgedacht wird, wenn Strukturen der gesundheitlichen Versorgung neu entwickelt werden. Die Zugänglichkeit der Angebote für alle Menschen sollte in den Kanon der Beratungsgegenstände der Bundesfachstelle aufgenommen werden.
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