Der Regierungsentwurf verändert die bisherige Reformperspektive für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe grundlegend. Die ursprünglich vorgesehene automatische bundesweite Verlagerung der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen in das SGB VIII soll nicht mehr eintreten. Stattdessen sollen unterschiedliche Zuständigkeitsmodelle zunächst in ausgewählten Kommunen erprobt werden. Der CBP begrüßt, dass damit von einer flächendeckenden Zuständigkeitsverlagerung zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen wird. Eine Zusammenführung von Zuständigkeiten ist aus Sicht des CBP kein Selbstzweck. Entscheidend ist, ob Kinder und Jugendliche mit Behinderungen tatsächlich einen besseren Zugang zu bedarfsgerechten Leistungen erhalten und ihre individuellen Rechtsansprüche, die personenzentrierten Standards des SGB IX sowie die notwendige behinderungsspezifische Fachlichkeit erhalten bleiben.
Wesentliche Punkte der Stellungnahme sind:
- Individuelle Rechtsansprüche dürfen nicht durch Infrastrukturangebote verdrängt werden
- Vertragsrecht und Refinanzierung müssen mitgedacht werden
- Bildungsassistenz: individuelle Bedarfe müssen abgesichert bleiben
- Behinderungsspezifische Fachlichkeit sichern
- Erprobung muss tatsächlich ergebnisoffen sein
Die gesamte Stellungnahme finden Sie in der Anlage.