Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom
25. Juni 2026 einschließlich der Anlage "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" sowie zu den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung erkennen an, dass Verfahren vereinfacht, unnötige Bürokratie abgebaut und die Zusammenarbeit der beteiligten Leistungssysteme verbessert werden müssen. Digitalisierung, längere Überprüfungsintervalle bei stabilen Bedarfen und eine Reduzierung verzichtbarer Dokumentationspflichten können zu einer schnelleren und verlässlicheren Leistungsgewährung beitragen. Voraussetzung ist jedoch, dass solche Maßnahmen die Rechtsposition der leistungsberechtigten Menschen wahren und nicht zu Einschränkungen individueller Ansprüche führen.
Mit großer Sorge sehen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung die aktuellen Pläne zur "Nachschärfung" des SGB VIII und SGB IX. Der Beschluss vom 25. Juni 2026 verbindet die vorgesehenen Änderungen ausdrücklich mit dem Ziel, "vertretbare und notwendige Einsparungen und Effizienzen" zu erreichen. Zahlreiche Vorschläge setzen gerade bei den Instrumenten an, die individuelle Teilhabeansprüche praktisch absichern: Bei der personenzentrierten Bedarfsermittlung, der individuellen Assistenz, dem Wunsch- und Wahlrecht, der Zustimmung zu pauschalen Geldleistungen und dem partnerschaftlich ausgestalteten Leistungserbringungsrecht.
Damit droht ein Paradigmenwechsel von der bedarfsorientierten Personenzentrierung hin zu einer primär fiskalisch gesteuerten Leistungsgewährung. Effizient ist ein System, wenn ein festgestellter Bedarf schnell, rechtssicher, koordiniert und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand gedeckt wird. Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht zu ungedeckten Unterstützungsbedarfen und dadurch zu höheren menschlichen, fachlichen und finanziellen Folgekosten führen.
In der Anlage "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" wird auf Seite 2 betont, dass das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie die Rechte von Menschen mit Behinderung gewährleistet bleiben sollen. Auch das Empfehlungspapier aus dem Dialogprozess hebt Personenzentrierung und Bedarfsdeckung als leitende Prinzipien hervor und stellt klar, dass niedrigschwellige und infrastrukturelle Angebote die individuelle Bedarfsdeckung nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen können.
Die vorgeschlagenen Änderungen müssen sich an diesen selbst gesetzten Maßstäben, den Zielen des Bundesteilhabegesetzes sowie den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention messen lassen. Individuelle und gerichtlich durchsetzbare Leistungsansprüche, das Wunsch- und Wahlrecht und die personenzentrierte Bedarfsermittlung müssen uneingeschränkt erhalten bleiben. Fiskalische und organisatorische Erwägungen dürfen den festgestellten individuellen Bedarf nicht überlagern.
Die weitere gesetzgeberische Umsetzung muss unter substanzieller Beteiligung von Menschen mit Behinderung und ihren Selbstvertretungsorganisationen, von Angehörigen, Fachverbänden und Leistungserbringern erfolgen. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf individuelle Rechtsansprüche und die Versorgungsstrukturen darf Beteiligung nicht auf eine nachträgliche Anhörung bereits weitgehend festgelegter Regelungen beschränkt werden.
Die vollständige Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.