Die Eingliederungshilfe ist darauf angelegt, eine individuelle Lebensführung, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Kosten zu sparen, sind nun mit dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026 einschließlich der Anlage "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" sowie mit den Empfehlungen aus dem "Dialogprozess Eingliederungshilfe" rechtliche Änderungen geplant, die zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Es droht die Einschränkung von Teilhaberechten.
Darüber hinaus werden verschiedene geplante Änderungen im Leistungserbringungsrecht (Belegungsrechte, Nicht-Anerkennung von Tarifen) einen weiteren Aufbau von Personal und Bürokratie beim Leistungsträger bewirken und erst recht zu Lasten der kommunalen Budgets gehen. Das Ziel der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen, wird damit konterkariert.
Das Verbändebündnis appelliert an den Gesetzgeber im Bund und in den Ländern:
I. Teilhabe nicht durch Leistungskürzungen einschränken
- Keine Ausweitung der Regelung zu pauschalen Geldleistungen
- Kein regelhaftes Poolen im Bereich der Sozialen Teilhabe
- Bedarfsgerechte 1:1-Assistenz in der Hochschule, Schule und Kita absichern
- Wunsch- und Wahlrecht erhalten
- Keine Erhöhung der Eigenbeteiligung aus Einkommen und Vermögen
II. Nachrang der Eingliederungshilfe nicht zulasten von Menschen mit Behinderungen stärken
- Nachranggrundsatz unverändert beibehalten
- Kein eigenes Antragsrecht des Eingliederungshilfeträgers
III. Gleichgewicht im sozialrechtlichen Dreieck erhalten
- Tarifautonomie erhalten: Tarifliche und kirchenrechtliche Entlohnung anerkennen
- Keine Einschränkung von Wahlmöglichkeiten durch Belegungsrechte
- Innovative Angebote entstehen durch Zusammenarbeit auf Augenhöhe: Bedarfsplanung als partizipative und kooperative Aufgabe verankern
- Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten
IV. Verfahren vereinfachen, einheitlich(er) gestalten und echten Bürokratieabbau herbeiführen