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23.09.2019

50 Jahre Berufsbildungsgesetz – berufliche Bildung und Inklusion jetzt stärken!

Anlässlich des morgigen Festakts zu „50 Jahren Berufsbildungsgesetz“ erhebt der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) zwei zentrale Forderungen.

Erschienen am:

23.09.2019

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Vor 50 Jahren trat das Berufsbildungsgesetz in Kraft, dessen Novellierung im Sommer dieses Jahres beschlossen wurde. Angesichts der Tatsache, dass nicht nur in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie ein eklatanter Fachkräftemangel herrscht, sondern auch, dass die Chancen von jungen Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen auf Abschluss einer Ausbildung weiterhin deutlich hinter denen junger Menschen ohne Beeinträchtigungen im vergleichbaren Alter liegen, erhebt der CBP die folgenden Forderungen:

Erstens müssen die Ausbildungschancen von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen deutlich verbessert werden. Die geplante Novellierung des Berufsbildungsgesetzes muss entsprechend genutzt werden personenzentrierte Anpassungen von Ausbildungsberufen und eine größere Vielfalt an Fachpraktiker-Ausbildungen zu garantieren. Wie viele Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen derzeit überhaupt ein reguläres Ausbildungsverhältnis haben, sei es in der Berufsvorbereitung oder in individuellen betrieblichen Qualifizierungen, ist bundesweit nicht erfasst. Diese Zahlen sind aber als Grundlage notwendig, um passgenauer steuern zu können und regionale Abweichungen besser zu verstehen. Ohne anerkannten Abschluss stehen die Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland denkbar schlecht. Laut des Inklusionsbarometers der Aktion Mensch ist die Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze 2018 wieder gestiegen. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nicht erreichen und lieber eine Ausgleichsabgabe zahlen. "Viele junge Menschen mit Behinderung können keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen, weil keine barrierefreien Anpassungen des Ausbildungslehrgangs stattfinden und keine individuellen Assistenzleistungen gewährleistet werden", erläutert Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP. Das erschwert auch für interessierte Ausbildungsbetriebe eine inklusive Öffnung. Außerdem ist die Möglichkeit, eine Fachpraktiker-Ausbildung nach dem BBiG und der Handwerksordnung zu absolvieren, nur für bestimmte Ausbildungsberufe gegeben. Ihre Zahl umfasst nur rund die Hälfte aller anerkannten Ausbildungen.

Eine zweite zentrale Forderung erhebt der CBP im Hinblick auf eine dringende Stärkung der Ausbildungsberufe für Behindertenhilfe und Psychiatrie. "Der Fachkräftebedarf ist in diesen zwei Feldern immens", unterstreicht Janina Bessenich, stellvertretende CBP-Geschäftsführerin. Gerade die Berufsbilder der Heilerziehungspflege und Heilpädagogik brauchen deutlich verbesserte Rahmenbedingungen. Es gilt Ausbildungsvergütungen und bundeseinheitliche Standards durchzusetzen, damit auch diese wichtigen Berufsgruppen nicht vom Ausbildungsmarkt gedrängt werden.

  • Ansprechperson
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

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50 Jahre Berufsbildungsgesetz – berufliche Bildung und Inklusion jetzt stärken!

Berlin, 23. September 2019 – Anlässlich des morgigen Festakts zu „50 Jahren Berufsbildungsgesetz“ erhebt der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) zwei zentrale Forderungen.
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