Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) hat sich auf seiner Fachtagung zur Teilhabe am Arbeitsleben, die vom 16. bis 17. Januar 2024 in Berlin stattfand, intensiv mit der anstehenden Werkstattreform auseinandergesetzt. Dabei machte der CBP deutlich, dass der Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung sichergestellt werden muss.
"Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dürfen nicht von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen werden", erklärte der erste Vorsitzende des CBP, Wolfgang Tyrychter, unter Verweis auf § 219 Abs. 1 SGB IX, "der Anspruch auf berufliche Bildung und Beschäftigung muss auch für sie gelten". Der CBP fordert daher mit Blick auf diesen Personenkreis, das Erfordernis eines "Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" in § 219 Abs. 2 SGB IX ersatzlos zu streichen.
Unter dem Motto "Gelingende individuelle Berufswege durch passgenaue Unterstützung" diskutierten die angereisten rund 120 Leitungs- und Fachkräfte sowie Werkstatträte und Frauenbeauftragte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) die geplante Reform des Werkstattsystems. Dabei sind aus Sicht des CBP folgende Punkte zentral:
- Der Zugang zur inklusiven beruflichen Bildung und zum inklusiven Arbeitsmarkt muss für alle Menschen mit Behinderung sichergestellt werden.
- Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation und als solche erforderlich im Kontext des heutigen Arbeitsmarktes.
- Damit der allgemeine Arbeitsmarkt inklusiv(er) wird, ist die Beschäftigung dort weitgehend barrierefrei zu gestalten.
- Das bestehende Entgeltsystem ist weiterzuentwickeln mit dem Ziel einer Verbesserung der Einkommenssituation der WfbM-Beschäftigten.
Daran wird sich die Werkstattreform messen lassen müssen.
Die verschiedenen Themenfelder wurden in Workshops und anhand von "Best Practice Beispielen" erörtert, dabei wurden die Grenzen und Gelingensbedingungen für erfolgreiche individuelle Berufswege von Menschen mit Behinderung aufgezeigt. Darüber hinaus wurden die strategischen Herausforderungen für Leistungsanbieter beleuchtet und die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Einrichtungen und Träger aufgezeigt.
Über die Veränderungen der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen wurde bei der Fachtagung mit Vertreter:innen der Kostenträger, aus der Wissenschaft sowie der Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen diskutiert. Höhepunkt war am Abend des 16. Januar die Podiumsdiskussion "Politik trifft Praxis" mit den teilhabepolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen.
Hintergrund der aktuellen Debatten sind die Überlegungen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für eine Reform des Werkstattsystems anstellt. Der CBP war im Dialogprozess des BMAS mit den Leistungserbringern im vergangenen Herbst beteiligt und hat dort seine Positionen eingebracht. Für das Jahr 2024 plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Es ist zu erwarten, dass diese Reform auch für die Mitgliedseinrichtungen des CBP als Leistungsanbieter viele Änderungen und Herausforderungen mit sich bringt.