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19.04.2021

Assistenz im Krankenhaus verbindlich regeln!

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern, das Teilhabestärkungsgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus sicherstellt.

Erschienen am:

19.04.2021

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Nicht zuetzt die Corona-Pandemie und damit vermehrte Krankenhausaufenthalte haben die Problematik verschärft.

Gerade für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ist ein Krankenhausaufenthalt eine große Herausforderung: eine fremde, oft beängstigende Umgebung und unbekanntes Krankenhauspersonal, mit dem eine gelingende Kommunikation nicht immer gewährleistet ist. Um die Behandlung überhaupt zu ermöglichen, braucht es eine Assistenz durch eine Vertrauensperson. Die Begleitung übernehmen meist Angehörige oder professionelle Bezugspersonen aus den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie. Die Finanzierung dieser Mitarbeiter_innen ist jedoch nur unzureichend abgedeckt, und auch der Verdienstausfall der Angehörigen wird nicht ausgeglichen.

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf werden häufig ohne Assistenz nicht in Krankenhäuser aufgenommen und behandelt - auch bei Covid-19-Erkrankungen. Das widerspricht dem Anrecht auf eine gleichberechtigte gesundheitliche Versorgung, wie es die Behindertenrechtskonvention garantiert.

Damit es noch vor der Bundestagswahl zu einer Regelung kommen kann, fordern die Fachverbände, das Teilhabestärkungsgesetz, das sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, entsprechend zu ergänzen.

Aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung könnte die Finanzierungsverantwortung entweder bei der Gesetzlichen Krankenversicherung oder bei den Trägern der Eingliederungshilfe liegen - je nachdem, welche Person die Assistenz übernimmt.

  • Ansprechperson
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

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Gesundheit & Pflege

Die Fachverbände

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Assistenz im Krankenhaus verbindlich regeln!

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern, das Teilhabestärkungsgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus sicherstellt.
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