Der CBP fordert für seine Mitgliedseinrichtungen und -dienste, dass eine klare und bundeseinheitliche Grundlage für die Mehraufwendungen der Einrichtungen und Dienste in der Behindertenhilfe geschaffen wird, die durch die notwendige Schutzausrüstung und die Umsetzung der Hygienekonzepte entstehen. Mindestens muss der Bund darauf hinwirken, dass die Träger der Eingliederungshilfe die entstandenen Pandemie-bedingten Mehrkosten übernehmen und für die in Zukunft entstehenden Kosten in die Verhandlungen zwischen den Leistungsträger und Leistungserbringern aufgenommen werden. Während der Ersatz der Mehraufwendungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mittlerweile geregelt wird, ist die Finanzierung der Mehraufwendungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung weiterhin offen. Diese Forderung ist Bestandteil des Schreibens, das der CBP an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Bundesbehindertenbeauftragten, die behindertenpolitischen Sprecher_innen der Bundestagesfraktionen und die Behindertenbeauftragten der Bundesländer adressiert hat.
"Auch ein halbes Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie gibt es noch keine einheitliche Bundesregelung für die entstehenden Mehrkosten in der Eingliederungshilfe. Der Bund darf die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe bei der Bewältigung der Mehraufwendungen nicht allein lassen. Wir beobachten, dass die wenigsten Kostenträger verbindliche Kostenzusagen getroffen haben. Teilweise wird sich auf kommunaler Ebene offen dagegen geweigert, den Empfehlungen des Landes zu folgen. Das ist eine unhaltbare Situation, deren Leittragenden die Einrichtungen und Dienste und schlussendlich auch die Menschen mit Behinderung sein werden", verdeutlicht Johannes Magin, 1. Vorsitzender des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie.
Gerade Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung sind durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung stark beansprucht. Für die Zeit des Lockdowns musste mehr Personal für die ganztätige Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, weil die Tagestruktur in Tagesförderstätten und die Beschäftigung in Werkstätten aufgrund der Betretungsverbote weggefallen ist. Zusätzlich kommt es zu Aufwendungen für Ersatzpersonal und Mehrarbeitsstunden, wenn Ausfälle von krankheits- oder quarantänebedingt abwesenden Mitarbeitenden kompensiert werden müssen. Darüber hinaus sind die gestiegenen Bedarfe an hygienischer Schutzausrüstung der Mitarbeitenden nicht gedeckt, dazu zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Bedeckungen.
Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten in Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie sollen bis Ende 2021 weiterhin individuelle Zuschläge vereinbart werden. Auch Pflegeeinrichtungen sollen Ausgleichszahlungen aufgrund von Sonderbelastungen durch die Pandemie erhalten. Der CBP begrüßt dieses ausdrücklich und hofft auf eine vergleichbare Lösung für die Eingliederungshilfe.