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11.04.2022

CBP fordert Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie kritisiert, dass Beschäftigte in der Behindertenhilfe keine Corona-Prämie erhalten, aber weiterhin Schutzmaßnahmen alleine tragen sollen.

Erschienen am:

11.04.2022

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) fordert vor dem Hintergrund der gescheiterten allgemeinen Impfpflicht eine sofortige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die seit dem 16. März 2022 gilt. Andernfalls geraten die Einrichtungen zusätzlich unter Druck und die Personalproblematik verschärft sich weiter. Zudem wäre die exklusive Aufrechterhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe, die im Unterschied zu Beschäftigten im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen keine Corona-Prämie erhalten.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Dezember 2021 von Bundesrat und Bundestag für das Personal im Gesundheits- und Sozialbereich eingeführt. Ursprünglich sollte dies der erste Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht sein, diese ist jedoch am 7. April 2022 im Deutschen Bundestag gescheitert. Das bedeutet, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht exklusiv bleibt und weiterhin nur Personen betrifft, die in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe oder der Pflege tätig sind. 

In der Praxis zeigt sich mittlerweile, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bundesweit sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Bereits im Februar hatte bei einer Blitzumfrage unter den 1.100 Mitgliedern des CBP innerhalb eines Tages mehr als jede zehnte Einrichtung angegeben, dass sie befürchtet, ihre Angebote durch die Betretungsverbote für nicht geimpfte Mitarbeitende nicht oder nicht vollständig aufrechterhalten zu können. Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankung ist dadurch erheblich gefährdet, denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärft die ohnehin angespannte Personalsituation aufgrund des akuten Mangels an Fachkräften. 

Die Folge sind regionale Versorgungsengpässe, die mit Einschränkungen im Leistungs- und Unterstützungsangebot und der Gefährdung der Versorgungsqualität für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen einhergehen. Auch medizinische Versorgung und Therapien sind gefährdet, teilweise könnten Wohn-, Förder- und Arbeitsangebote geschlossen bzw. ausgesetzt werden müssen. Darüber hinaus wird die Regelung, dass ab 1. Oktober 2022 nur noch dreifach geimpfte Personen als vollständig geimpft gelten, diese Situation weiter zuspitzen. Das Personal von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen wird einseitig und überdurchschnittlich mit Pflichten zum Infektionsschutz belastet. 

Der CBP hatte sich ausdrücklich für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, unter anderem da der Schutz der vulnerablen Gruppen allein durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht sicherzustellen ist. Da die Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe, die in der Pandemie die Menschen unermüdlich begleitet haben, bei der Corona-Prämie leer ausgehen, würde die Aufrechterhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen in der Eingliederungshilfe, während in der Gesellschaft insgesamt keine Maßnahmen mehr gelten, zu zusätzlichen Spannungen führen. Der CBP fordert daher, die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgehend auszusetzen und das Personal dadurch nicht weiter einseitig zu belasten.

  • Ansprechperson
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 822
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20220411 PM CBP Impfpflicht-Aussetzung

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