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15.12.2021

Der Beirat der Angehörigen im CBP zeigt sich entsetzt über den versteckten Aufruf zur Triage durch das Klinikum Landkreis Tuttlingen und des Landrats

Der CBP-Angehörigenbeirat reagiert mit klaren Worten auf Aufforderungen an die Träger von Pflege- und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu Krankenhauseinweisungen.

Erschienen am:

15.12.2021

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Die "WELT" berichtet in einem Artikel vom 14.12.2021 über das Schreiben einer Klinik und das 
Landratsamt in Tuttlingen, in dem Pflege- und Behinderteneinrichtungen aufgefordert werden, 
"in dieser schwierigen Zeit Krankenhauseinweisungen besonders sorgfältig zu bedenken". 
Weiter heißt es in dem Schreiben: "Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die 
Behandlungsmöglichkeiten im akutstationären Bereich tatsächlich den Menschen - auch 
denen unter Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern - zur Verfügung gestellt werden, die davon 
profitieren können."

"Wir sind fassungslos angesichts der Handlungsaufforderung, aber auch angesichts der 
Diktion, in dem zitierten Schreiben", berichtet Gerold Abrahamczik, Sprecher des  Angehörigenbeirates im CBP. Die einseitige Einteilung von Patienten, die von einer  Behandlung profitieren können gegenüber denen, die dies - nach wessen Einschätzung  eigentlich? - nicht können verbunden mit dem Aufruf, dass Krankenhaus und die Notfallmedizin nicht zu behelligen, einzig bei alten und behinderten Menschen weckt unsägliche Assoziationen zur Einteilung in wertes und unwertes Leben aus den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte. Das Schreiben weckt so existenzielle Ängste bei Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen, dass sie im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung zugunsten nicht behinderter und / oder jüngerer Menschen nicht intensivmedizinisch behandelt oder erst gar nicht ins Krankenhaus aufgenommen werden. "Wenn man sich sein Leben lang um sein 
behindertes Kind kümmert und sorgt, dabei viele Entbehrungen und Einschränkungen gerne 
hinnimmt und klaglos erträgt, über die Gesundheit wacht und oft auch bangt, ist das eine 
unsägliche Vorstellung" so Gerold Abrahamczik.

Leider deckt sich das Schreiben mit einer Empfehlung der Deutschen Interdisziplinären 
Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Menschen mit Behinderung ebenfalls 
nicht angemessen berücksichtigt. Auch DIVI empfiehlt bei nicht für alle Patienten 
ausreichenden Ressourcen eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Intensivtherapie im 
Hinblick auf ein realistisch erreichbares, patientenzentriertes Therapieziel im Vergleich zur 
Erfolgsaussicht der Intensivtherapie für andere Patienten. Menschen mit Behinderung sehen 
sich hier diskriminiert und in ihrem gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Leistungen benachteiligt, weshalb eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig 
ist. 

"Wir hoffen sehr, dass das Gericht jetzt, wo eine Verschärfung der pandemischen Lage droht, zeitnah entscheidet, damit Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Leistungen gesichert haben" so Gerold Abrahamczik. Zugleich fordert der Angehörigenbeirat die neue Bundesregierung auf, der UN-Behindertenrechtskonvention auch bei der gesundheitlichen Versorgung Geltung zu verschaffen, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung gerade in den Zeiten, in denen der Schutz der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung besonders gefordert ist, zu unterbinden, für einen gleichberechtigten Zugang zu intensivmedizinischen Leistungen zu sorgen und insbesondere die Triage von Menschen mit Behinderung gesetzlich auszuschließen.

  • Ansprechperson
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

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2021-12-14_Pressemitteilung_Tuttlingen_Triage

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