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19.09.2019

Kassenzulassung von Pränataltests widerspricht UN-Behindertenkonvention!

Nach dem heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen pränatale Bluttests auf sogenannte Trisomien zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden. Der CBP warnt vor ethischen und gesellschaftlichen Folgen dieser Entscheidung und plädiert für eine bessere Verzahnung von ärztlicher und psychosozialer Beratung.

Erschienen am:

19.09.2019

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Nicht-invasive Pränataltests (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomie 13, 18 und 21 sollen für "Schwangerschaften mit besonderen Überwachungsbedarf und Risikogeburten" bald zur Kassenleistung werden. Eine entsprechende Änderung der Mutterschaftsrichtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Der CBP wendet sich entschieden gegen diesen Beschluss des G-BA, da dadurch noch mehr Schwangerschaften mit Embryonen, die Abweichungen aufweisen, abgebrochen werden. Auch wenn der Test nur bei Risikoschwangerschaften zum Einsatz kommen soll, wird das nach Zahlen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags auf über 70 % der Schwangerschaften zutreffen.

Die Zulassung steht aus Sicht des CBP im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist und die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt: "Gerade im zehnten Jahr nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sollte es die staatliche Aufgabe sein, für die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung und ihren Beitrag zur Gesellschaft einzutreten. Durch die Zulassung des Pränataltests als Kassenleistung werden sie jedoch weiter diskriminiert. Viele Menschen mit Behinderung empfinden die Aufnahme der Bluttests in die kassenärztlichen Leistungen als Hinweis darauf, dass sie in unserer Gesellschaft zunehmend nicht mehr erwünscht sind", kritisiert Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP.

In einer frühen Phase der Schwangerschaft sollen nichtinvasive Pränataltests genetische Auffälligkeiten beim Embryo, wie z. B. eine Trisomie erkennen. Hinweise auf beispielsweise das Down-Syndrom im Falle von Trisomie 21 mit pränataldiagnostischen Methoden führen in den meisten Fällen zum Abbruch der Schwangerschaft. Die Information über die Behinderung des Kindes in der Schwangerschaft belastet die werdenden Eltern sehr und führt zu Gewissenskonflikten und vielen Fragen.

Angesichts dessen ist aus Sicht des CBP eine Verbesserung und Stärkung der Vernetzungsstrukturen von der Beratung und Unterstützung der werdenden Eltern zwischen Ärztinnen und Ärzten, Schwangerschaftsberatungsstellen, Behindertenhilfe und Selbsthilfegruppen dringend geboten. "Jedes Leben ist willkommen und trägt zur Vielfalt der Gesellschaft bei", bekräftigt Johannes Magin.

  • Ansprechperson
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

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Kassenzulassung von Pränataltests widerspricht UN-Behindertenkonvention!

Nach dem heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen pränatale Bluttests auf sogenannte Trisomien zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden. Der CBP warnt vor den ethischen und gesellschaftlichen Folgen dieser Entscheidung und plädiert für eine bessere Verzahnung von ärztlicher und unabhängiger, psychosozialer Beratung.
YouTube cbp.caritas.de Linkedin cbp.caritas.de
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