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28.12.2021

Triage: „Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie eine Behinderung haben“

Deutscher Caritasverband und Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Erschienen am:

28.12.2021

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Der Deutsche Caritasverband und der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber unverzüglich Regelungen für die Triage schaffen und Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen treffen muss. "Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung haben", erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender des CBP. "Es darf auf keinen Fall passieren, dass sie in einer Notsituation pauschal aufgrund dieses Merkmals nicht oder schlechter behandelt werden." "Im Grundgesetz steht: ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘. Das gilt ohne jede Einschränkung, auch während einer Pandemie", bekräftigt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. 

Beide machen deutlich: Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht das jetzt klargestellt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, umgehend entsprechende Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen zu treffen.  

Die vierte Corona-Infektionswelle bringt Krankenhäuser vielerorts an der Belastungsgrenze, Patient:innen müssen zum Teil in andere Regionen verlegt werden. Im Landkreis Tuttlingen wurden Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe aufgefordert, ihre Bewohner:innen dahingehend zu sensibilisieren, dass sie im Notfall keine intensivmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen.  

"Wir als Leistungserbringer lehnen es entschieden ab, uns in dieser Weise an einer ‚Vortriage‘ zu beteiligen", stellt Tyrychter, der das Vorstandsressort Teilhabe und Assistenz im Dominikus-Ringeisen-Werk in Ursberg leitet, klar. "Der Gesetzgeber, die Verantwortlichen im Gesundheitssystem und wir alle als Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass es zu einer solchen Notsituation gar nicht erst kommt, indem wir uns alle impfen lassen." Wichtig ist auch, dass umgehend politische Maßnahmen ergriffen werden, die eine Überforderung des Gesundheitssystems vermeiden helfen.

Mehr Informationen 

Hintergrund des Urteils ist die bereits Mitte vergangenen Jahres eingereichte Verfassungsbeschwerde von neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchteten, im Fall einer notwendigen Triage aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen benachteiligt zu werden. Der CBP hatte als sachverständiger Dritter beim Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme zur Triage abgegeben und auf die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderung hingewiesen.

Im Sommer 2020 sah das Bundesverfassungsgericht keinen Grund zur Eile. Zum damaligen Zeitpunkt ließ die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen es nicht wahrscheinlich erscheinen, dass zu einer Triage kommen würde. Inzwischen hat sich die Situation geändert.

 

  • Ansprechperson
Dr. Thomas Schneider
Referent für Strategische Kommunikation
030 28 44 47 824
030 28 44 47 824
Thomas.Schneider@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Gesundheit & Pflege

Ethik

Downloads

PDF | 137,8 KB

20211228 PM CBP Triage-Urteil

PDF | 223,8 KB

Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bewältigung der durch das COVID-19 ausgelösten Pandemie und die Untätigkeit der Bundesregierung

Der CBP fordert eine rechtliche Grundlage, die im Sinne des Art. 3 GG sicherstellt, dass niemand aufgrund von bestimmten Stigmata oder Zuschreibungen von einer notfall- oder intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen wird.
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