Berlin, 7. Mai 2025. Anlässlich des Tages der Befreiung von der Herrschaft der Nationalsozialisten am 8. Mai fordert der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) eine öffentlichkeitswirksame Erinnerungskultur und eine umfassende Aufarbeitung der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung in der NS-Zeit sowie die Anerkennung der Opfer.
Die Ermordung von fast 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie die aufgrund des 1934 in Kraft getretenen "Gesetz[es] zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN) an etwa 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen (BT-Drucksache 20/11945) gehören zu den schlimmsten Verbrechen der menschenverachtenden nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Die aktuelle Befragung "Gedenkanstoß MEMO Deutschland - Multidimensionaler Erinnerungsmonitor" der Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft (EVZ) macht deutlich, dass in der Bevölkerung in Deutschland kaum Wissen über die Ermordung von Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung in der NS-Zeit feststellbar ist. Nur 36 % der Befragten konnten unter dem Begriff der "Euthanasie" die Ermordung von Menschen mit Behinderung in der NS-Zeit einordnen. Fast 29 % der Befragten kannten den Begriff der "Euthanasie" überhaupt nicht. Insgesamt konnten 64 % der Befragten die Frage nach "Euthanasie" nicht richtig beantworten. Nur ca. 21 % konnten eine grobe Zahl der ermordeten Opfer angeben. Über die Hälfte der Befragten konnte keine zahlenmäßige Schätzung abgeben.
Der CBP fordert eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung, die Förderung von Gedenkstätten und der Erinnerungskultur sowie die Verankerung der historischen Ereignisse in die allgemeine Bildung sowie in allen Ausbildungsgängen bei medizinischen, pflegerischen sowie pädagogischen Berufen.
"Die Erinnerung an die Ermordung von Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung in der NS-Zeit ist unentbehrlich, um eine inklusive Gesellschaft zu gestalten und die Umsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung als Selbstverständlichkeit anzusehen. Die Umsetzung und Verteidigung der im Grundgesetz verankerten Rechte von Menschen mit Behinderungen bleibt eine Daueraufgabe", betont Wolfgang Tyrychter, der 1. Vorsitzende des CBP.
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Mehr als 1100 Mitgliedseinrichtungen begleiten mit ca. 94.000 Mitarbeitenden rund 200.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen und unterstützen ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
https://www.cbp.caritas.de/
Weitere Informationen zum Gedenkanstoß MEMO-Studie können Sie dem hinterlegten Link entnehmen. Fragen beantworten wir Ihnen gern.