Nach christlichem Grundverständnis sind wir Menschen von Gott als sein Ebenbild geschaffen. Als Gottes Geschöpfe sind wir von ihm bejaht und geliebt. Der Wert und die Würde jedes Menschen sind von Gott her bestimmt. Gott wurde in Jesus Mensch, damit wir seine Liebe zu uns Menschen erfahren.
Diesem Menschenbild fühlen wir uns als CBP verpflichtet. Wir haben Ehrfurcht vor dem Leben in all seinen Phasen und all seinen Erscheinungsformen. Jeder Mensch ist von Gott gewollt und erfährt hierdurch seine eigene tiefste Würde. Tendenzen, die sich gegen das Leben richten, verpflichten uns zur Auseinandersetzung und zum entschiedenen Handeln.
Als CBP achten wir alle Menschen - unabhängig von Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, gesellschaftlicher Stellung, beruflichem Erfolg oder sexueller Orientierung.
Das entspricht auch unserer Anwaltschaft für Menschen mit Beeinträchtigungen, wie es die Behindertenrechtskonvention mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung betont.
Homosexualität ist für uns ein Ausdruck der Vielfalt menschlichen Lebens und der guten Schöpfung Gottes. Mit welchem Recht dürfte dann Menschen, die einander in Liebe zugetan sind, der Segen Gottes vorenthalten werden?
Wir sind in Übereinstimmung mit dem Zeugnis der Bibel der Auffassung, dass allein die gegenseitige Liebe der Partner und Partnerinnen und nicht ihre mögliche Gleichgeschlechtlichkeit Kriterium für den kirchlichen Segen und Beistand sein sollte.
Ausschuss Theologische Grundsatzfragen im CBP e.V.
Peter Betscher
Ute Graf
Jürgen Kunze
Ferdi Schilles
Ralf Schupp
Barbara Seehase
Jochen Straub