Am 14. Juni 2021 hat der Rat der Europäischen Union die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Die EU-Kindergarantie zielt darauf ab, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu wesentlichen Dienstleistungen gewährleistet werden soll. In diesem Zuge wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bedürftigen Kindern einen effektiven und kostenlosen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zu Gesundheitsversorgung, zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum zu garantieren.
Die Umsetzung der EU-Kindergarantie in den Mitgliedsstaaten erfolgt mittels Nationaler Aktionspläne. Als Zielgruppe zu berücksichtigen sind nach Vorgabe des Rates der Europäischen Union insbesondere solche Kinder, die in besonderem Maße von Benachteiligung, Diskriminierung und Kinderarmut betroffen sind. Hierzu zählen laut EU-Ratsempfehlung insbesondere obdachlose Kinder oder Kinder, die von gravierender Wohnungsnot betroffen sind, Kinder mit Behinderungen, Kinder mit psychischen Gesundheitsproblemen, Kinder mit Migrationshintergrund, geflüchtete Kinder, Kinder, die einer ethnischen Minderheit angehören, Kinder in alternativen Formen der Betreuung, insbesondere in Betreuungseinrichtungen, sowie Kinder in prekären familiären Verhältnissen.
Der Rat der Europäischen Union empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Schwerpunkt darauf zu legen, die generationenübergreifenden Zyklen von Armut und Benachteiligung zu durchbrechen und die sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu verringern. Der Deutsche Caritasverband e.V. begrüßt die Empfehlungen ausdrücklich. In der Arbeit seiner Einrichtungen und Dienste ist in den letzten Monaten sichtbar geworden, wie sehr die mit der Pandemie verbundenen Maßnahmen und Folgen Kinder und Jugendliche besonders betroffen und die soziale Ungleichheit weiter vertieft haben. In Abstimmung mit den Fachverbänden des DCV - namentlich dem Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE), dem Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.V., dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), IN VIA Deutschland e.V., dem Katholischen Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) - nimmt der Deutsche Caritasverband im Rahmen der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gerne Stellung und formuliert seine Erwartungen an die Umsetzung der EU-Kindergarantie. Grundsätzlich sollten alle Maßnahmen der Bundesregierung daraufhin überprüft werden, inwiefern sie sich auf die Situation von Kindern und Jugendlichen auswirken, wobei bei der Bewertung die Gewährleistung des Kindeswohls entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention vorrangige Berücksichtigung erfahren sollte. Zu beachten ist, dass mit der EU-Kindergarantie Einschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des ausländerrechtlichen Status nicht vereinbar sind. Vielmehr gilt der Benachteiligung von Kindern, die mit einem Migrationshintergrund bzw. einer ausländischen Staatsangehörigkeit einhergehen kann, besondere Aufmerksamkeit.
24.05.2022
Gemeinsame Position zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplanes „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ zur Umsetzung der EU-Kindergarantie
Erschienen am:
24.05.2022
Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Beschreibung