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23.09.2022

Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX

Seit dem 1. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben dazu eine Handreichung erarbeitet.

Erschienen am:

23.09.2022

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Sei dem 1. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist. Vertraute Bezugspersonen können dabei auch professionelle Unterstützer*innen sein, die den Betroffenen gegenüber bereits im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, wie bspw. Mitarbeitende von besonderen Wohnformen oder Diensten der Eingliederungshilfe.

Im Zuge der Umsetzung des neuen Anspruchs auf Begleitung durch Mitarbeitende von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe stellen sich aber noch viele Fragen. Zum Beispiel:

  • Welcher Personenkreis ist anspruchsberechtigt?
  • Was müssen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen künftig beachten?
  • Wie wird der Bedarf an Begleitung erfasst?
  • Welche vertraglichen Regelungen braucht es für die Refinanzierung der neuen Leistung?
  • Welche organisatorischen und haftungsrechtlichen Fragen sollten Leistungserbringer im Vorfeld abklären?

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt und eine Handreichung erarbeitet. Sie soll Leistungsberechtigte und ihre Vertreter_innen sowie Leistungserbringer und Leistungsträger bei der Umsetzung des neuen Anspruchs unterstützen.

Die Handreichung gibt den derzeitigen Diskussionsstand der Fachverbände für Menschen mit Behinderung wieder und zeigt Probleme und Lösungsmöglichkeiten auf. Sie ist nicht mit den Leistungsträgern konsentiert. Insofern ist es durchaus möglich, dass diese zu den jeweiligen Problempunkten andere Auffassungen vertreten.

 

  • Ansprechpartnerin
Portraitfoto Janina Bessenich
Janina Bessenich
Geschäftsführerin und Justiziarin
030 28 44 47 822
030 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Gesundheit & Pflege

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Downloads

PDF | 445,9 KB

Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX

PDF | 107 KB

20220923_Handreichung AiK Anlage 1 Gesetzestext und Begründung

PDF | 82,1 KB

20220923_Handreichung AiK Anlage 2 Beispiele für Unterstützungsbedarfe

PDF | 52,9 KB

20220923_Handreichung AiK Anlage 3 Personenkreis ICF

PDF | 80,6 KB

20220923_Handreichung AiK Anlage 4 Beispiele für Leistungen der Begleitperson

PDF | 66,3 KB

20220923_Handreichung AiK Anlage 5 Checkliste Gesamtplanverfahren

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