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01.08.2024

Kurzstellungnahme Pflegeassistenzeinführungsgesetz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Entwurf für ein Pflegeassistenzgesetz vorgelegt. Der den Bereich der Pflege -hier der Pflegeassistenz- weiterhin stärkt.

Erschienen am:

06.08.2024

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Der Gesetzentwurf beabsichtigt, ein einheitliches und eigenständiges Berufsprofil für Pflegeassistenzpersonen auf Bundesebene zu schaffen. Angesichts der wachsenden Zahl von Pflegebedürftigen und des bereits bestehenden Mangels an qualifizierten Pflegefachkräften betont der Entwurf die Notwendigkeit, die Potenziale eines qualitätsgesicherten Qualifikationsmixes in der Pflege zu nutzen. Der Entwurf sieht vor, dass durch die neue Ausbildung nicht nur bestehende Qualifikationslücken geschlossen, sondern auch eine bessere Verteilung der Pflegeaufgaben ermöglicht wird.
Eine zentrale Neuerung des Gesetzes ist die Einführung einer angemessenen Ausbildungsvergütung, die bundesgesetzlich geregelt werden soll. Dies ist besonders relevant, da bisher nicht alle Auszubildenden in der Pflege eine Vergütung erhalten. Die Veränderung soll die Ausbildung attraktiver machen und mehr Menschen motivieren, sich für den Pflegebereich zu entscheiden. Der CBP fordert in diesem Zusammenhang, dass auch die Einrichtungen der Eingliederungshilfe Ausbildungsbetrieb für die Pflegeassistenz sein können.

Darüber hinaus fordert der CBP im Zuge der Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildungsgesetz, dass ähnliche Reformen für den Bereich der Heilerziehungspflege umgesetzt werden, um die positiven Effekte auch bei dieser Gruppe zu haben.

Einheitliches Ausbildungs- und Berufsbild: Ein bundeseinheitliches Ausbildungs- und Berufsbild in der Heilerziehungspflege ist wie in der Pflege erforderlich, um die Attraktivität und Transparenz der Ausbildung zu erhöhen.
Akkreditierte Weiterbildung: Die Möglichkeit von akkreditierter Weiterbildung würde die berufliche Entwicklung von Heilerziehungspflegern und -helfern fördern.
Abschaffung von Ausbildungskosten und Schulgeld: Bundesweit sollten Ausbildungskosten und das Schulgeld in der Heilerziehungspflege abgeschafft werden, um die finanzielle Belastung der Auszubildenden zu reduzieren und die Einführung des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes sollte als Vorbild für ähnliche Reformen in der Heilerziehungspflege dienen.

Lesen Sie die entsprechende Kurzstellungnahme im Downloadbereich!

  • Ansprechpartnerin
Portraitfoto Janina Bessenich
Janina Bessenich
Geschäftsführerin und Justiziarin
030 28 44 47 822
030 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

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