Die Fachverbände bedanken sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme, weisen jedoch darauf hin, dass sich die Stellungnahme aufgrund der kurzen Frist auf zwei wesentliche Punkte beschränkt.
Begrüßen möchten die Fachverbände zunächst grundsätzlich, dass mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz die Geltung der gegenwärtig geltenden Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die langzeitpflegerische Versorgung über den 31. März 2021 verlängert und zugleich für künftige pandemische Lagen die geschaffenen rechtlichen Grundlagen erhalten werden sollen. Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19, wird dies als notwendig erachtet.
Änderungsbedarfe sehen die Fachverbände allerdings vor allem in Bezug auf die in Artikel 7 des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes vorgesehenen Änderungen des SGB XI. Insoweit fordern die Fachverbände:
- in § 150 SGB XI eine neue Regelung aufzunehmen, die die Übertragbarkeit von nicht verbrauchten Beträgen der Verhinderungspflege aus 2020 auf 2021 sicherstellt sowie
- in § 150 Abs. 5a SGB XI die bisherige Regelung zur Kostenerstattung bei Mindereinnahmen beizubehalten.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie unten herunterladen.