Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen insbesondere die im Formulierungswortlaut in § 36a Abs. 2 SGB IX-Entwurf eindeutige Aufnahme der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, der Werkstätten für behinderte Menschen und der anderen Leistungsanbieter, neben denen der medizinischen Rehabilitation als anspruchsberechtigte Leistungserbringer.
Darüber hinaus fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung aber gleichzeitig die bisher ungeklärte Refinanzierung von sonstigen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wie z.B. besondere Wohnformen, Tagesförderstätten, betreute Wohngruppen sowie Tagesbildungsstätten.
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