Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie fordert:
- Berücksichtigung der individuellen Bedarfe der Menschen mit psychischer Erkrankungen in bestehenden Versorgungsstrukturen
- Erforderlichkeit von niedrigschwelligen sozialpsychiatrischen Angeboten und Krisendiensten
insbesondere durch
- Verpflichtende Gründung regionaler Netzwerkverbünde im Sinne des Gemeindepsychiatrischen Verbundes 2.0, in denen alle Leistungserbringer aus dem SGB V-Bereich inklusive der Leistungserbringer aus den anderen Sozialgesetzbüchern (insbesondere Eingliederungshilfe) kooperieren.
- Ambulante Komplexleistungen im Sinne einer personenzentrierten Versorgung zu schaffen. Fachärztlich geleitete Schwerpunktpraxen, Netzwerke von Praxen und andere Leistungserbringer sowie Psychiatrische Institutsambulanten bieten die Leistungen im SGB V-Bereich an. Eine verpflichtende koordinierte Vernetzung auch mit SGB-übergreifender (Komplex)-Leistungen ist im Sinne der personenzentrierten individuellen Behandlung und Assistenz notwendig.
- Die Behandlungs- als auch die Teilhabeleistungen für psychisch kranke Menschen sind am individuellen Bedarf auszurichten. Die Institutionenorientierung ist durch personenzentrierte Versorgungsansätze innerhalb eines Versorgungssystems abzulösen, damit flexibel, dynamisch und koordiniert auf die Bedarfe der Menschen, insbesondere auf diejenigen mit Schwersterkrankung und mit herausforderndem Verhalten reagiert werden kann.
- Zur Optimierung der erforderlichen Vernetzung und Kooperation der Leistungsanbieter müssen die digitalen Strukturen bez. Kommunikation, Dokumentation, transparenter Information und Ausstattung unter Einbezug der Anforderungen zur Beteiligung der Klientinnen und Klienten ausgebaut werden.
- In allen Reformprozessen ein besonderes Augenmerk auf die Versorgung schwerst- und chronisch kranker Klienten durch niedrigschwellige sozialpsychiatrische Angebote und Krisendienste.
Die Stellungnahme zu einzelnen Aspekten der Thematik können Sie unten als Dokument herunterladen.