Stellungnahme zu den Empfehlungen des Bundesrates
- Klare Zuständigkeit für nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
Der CBP und die Fachverbände unterstützen ausdrücklich die Empfehlung des Bundesrates, in § 43 a SGB V festzulegen, dass sozialpädiatrische Behandlungsleistungen über die Diagnostikphase hinaus als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden sollen. Derzeit ist die Finanzierung nichtärztlicher Leistungen nur bis zur Diagnostikphase eindeutig geregelt, was oft zu Streitigkeiten zwischen GKV, Eingliederungshilfe und Jugendhilfe führt. Dies verursacht Verzögerungen und Versorgungslücken. Der CBP und die Fachverbände fordern daher, den einschränkenden Passus "um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen" zu streichen. Dadurch würde sichergestellt, dass die GKV auch über die Diagnostik hinaus für nichtärztliche Therapien aufkommt.
Auch bei den Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) besteht Unsicherheit darüber, ob die Leistungen über die Diagnostik hinaus finanziert werden. Der CBP und die Fachverbände fordern daher ebenfalls, den genannten Passus
in § 43 b SGB V zu streichen, um hier Klarheit zu schaffen und Versorgungslücken zu vermeiden.
- Gesundheitskioske zur Stärkung der Prävention
Der CBP gemeinsam mit den Fachverbänden begrüßen die Empfehlung des Bundesrates, die Gesundheitskioske wieder in das GVSG aufzunehmen. Diese Kioske sollen in benachteiligten Regionen niedrigschwellige Angebote zur Gesundheitsberatung und -unterstützung schaffen. Allerdings warnen der CBP und die Fachverbände davor, dass es zu Doppelstrukturen kommen könnte, und fordern eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Kiosken und bestehenden Beratungsangeboten. Dies soll verhindern, dass zusätzliche Kosten entstehen und die Qualität der bestehenden hausärztlichen Versorgung leidet.
Besonders betonen der CBP und die Fachverbände die Notwendigkeit, dass die Gesundheitskioske barrierefrei und gut zugänglich sind. Menschen mit Behinderung sollen diese Angebote ohne Hürden nutzen können. Hierzu sei es notwendig, klare gesetzliche Barrierefreiheitsstandards zu schaffen. Außerdem sollten die Gesundheitskioske von multiprofessionellen Teams betrieben werden, die im Umgang mit Menschen mit Behinderung geschult sind.
- Primärversorgungszentren (PVZ) für strukturschwache Regionen
Der CBP und die Fachverbände begrüßen die Einrichtung von Primärversorgungszentren (PVZ), die in ländlichen und strukturschwachen Regionen die hausärztliche Versorgung sicherstellen sollen. Diese Zentren sollen jedoch nicht nur ärztliche Leistungen erbringen, sondern auch soziale Beratung und Unterstützung bieten. Besonders wichtig ist, dass die PVZ auch die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen berücksichtigen, da diese in ländlichen Regionen oft besonders schlecht versorgt sind.Der CBP und die Fachverbände fordern zudem eine enge Vernetzung der PVZ mit den MZEB, um sicherzustellen, dass spezialisierte medizinische Betreuung für Menschen mit Behinderung auch über die Grundversorgung hinaus gewährleistet ist.
b) Stellungnahme zum Kabinettentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)
- Konsiliarbericht bei Kurzzeittherapie
Der CBP und die Fachverbände begrüßen die geplante Änderung, wonach bei der Überweisung in eine psychotherapeutische Behandlung der Konsiliarbericht entfallen soll. Dies beschleunigt den Zugang zu Kurzzeittherapien und vereinfacht das Verfahren. Zusätzlich schlagen der CBP und die Fachverbände vor, dass der Konsiliarbericht auch dann entfallen sollte, wenn eine ambulante Psychotherapie direkt nach der Entlassung aus einem psychiatrischen Krankenhaus beginnt.
- Versorgungspauschalen für Patienten mit chronischer Erkrankung
Kritisch sehen der CBP und die Fachverbände die Einführung einer jährlichen Versorgungspauschale für Patienten mit chronischer Erkrankung, die es den Ärzten ermöglichen soll, bereits nach dem ersten Patientenkontakt die Pauschale für das gesamte Jahr abzurechnen. Diese Regelung könnte zu falschen finanziellen Anreizen führen, da Ärzte möglicherweise bevorzugt Patienten behandeln, die nur selten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, während intensivere Behandlungen weniger honoriert würden. Zudem könnte diese Regelung die Arztwahl für Patienten im Laufe des Jahres einschränken, da ein Wechsel der Praxis durch die Pauschale erschwert wird.
Der CBP und die Fachverbände fordern, die vierteljährliche Abrechnung beizubehalten, oder zumindest in bestimmten Fällen, wie bei Umzügen oder Praxisschließungen, Ausnahmen zu ermöglichen.
- Vorhaltepauschalen und Barrierefreiheit
Der CBP und die Fachverbände unterstützen die Einführung von Vorhaltepauschalen, mit denen die Bereitstellung von notwendigen Strukturen in Arztpraxen finanziert werden soll. Sie fordern jedoch, dass die Barrierefreiheit der Praxen als Kriterium für die Auszahlung dieser Pauschalen verpflichtend aufgenommen wird. Da nur etwa 21 % der Arztpraxen in Deutschland barrierefrei sind, sehen der CBP und die Fachverbände hier dringenden Handlungsbedarf.
- Beteiligung der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung
Der CBP und die Fachverbände fordern, dass die Interessenvertretungen von Patienten und Menschen mit Behinderung stärker in die Erarbeitung von Qualitätsrichtlinien der Krankenkassen eingebunden werden. Derzeit sind diese Vertretungen nicht ausreichend beteiligt, obwohl ihre Perspektiven entscheidend sind, um die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in der Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen.
Zusätzliche Forderungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung des CBP und der Fachverbände
Der CBP und die Fachverbände regen an, bestimmte Regelungen, die im Entwurf des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorgesehen sind, in das GVSG aufzunehmen, um eine schnellere Umsetzung des Aktionsplans zu ermöglichen. Dazu gehören:
- Barrierefreie Terminvereinbarung: Vertragsarzt- und Zahnarztpraxen sollen neben der telefonischen Terminvergabe auch digitale Möglichkeiten, wie E-Mail, anbieten müssen, um barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen.
- Barrierefreie Nachbesetzung von Praxen: Der CBP und die Fachverbände unterstützen die Regelung, dass bei Nachbesetzungen von Arztpraxen in überversorgten Regionen die Barrierefreiheit ein zwingendes Kriterium sein soll.
- Barrierefreie Arztpraxen: Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sollen verpflichtet werden, bundesweit einheitliche Informationen über die Zugänglichkeit von Zahnarztpraxen für Menschen mit Behinderung bereitzustellen.
- Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen (BEMA): Diese sollen überprüft und angepasst werden, um den besonderen Anforderungen von
Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.
Die vollständige Stellungnahme der Fachverbände finden Sie im Downloadbereich.