Gesamtbewertung
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. regt angesichts der bisherigen Erfahrungen der Dienstgerber und des akuten Personalmangels die Anpassung der Grundordnung an die Realität der Arbeitswelt und an die Erfordernisse der personellen Ausstattung der Einrichtungen und Dienste.
Der CBP begrüßt die Änderung der Grundordnung und schlägt weitere Ergänzungen und Anpassungen, die aus der Sicht der katholischen Arbeitgeber erforderlich sind, um als inklusive Kirche und Caritas für alle Menschen offen zu sein. Einrichtungen und Dienste möchten Orte der gelebten und unbedingten Liebe Gottes und damit ein Teil der den Menschen dienenden Kirche sein. Alle Menschen sind willkommen, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.
Grundsätzlich sehen wir in allen Punkten der Grundordnung die Bereitschaft, sich mit den Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort auseinanderzusetzen und Vielfalt zuzulassen.
Vorschläge für die Anpassung der einzelnen Regelungen:
Art. 1 Abs. 3 Geltungsbereich - Einbeziehung der Ehrenamtlichen
Die Grundordnung betrachtet die Ehrenamtlichen als Mitarbeitende. Es ist ein juristisches Konstrukt der Grundordnung. Diese Einbeziehung der Ehrenamtlichen als Mitarbeitende in der Grundordnung entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Die Ehrenamtlichen haben keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, so dass arbeitsrechtliche Regelungen nicht auf die Ehrenamtlichen übertragen werden können.
Wir schlagen daher vor, die Ehrenamtlichen nicht in die Grundordnung einzubeziehen bzw. zumindest ausdrücklich auszuschließen, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen auf die Ehrenamtlichen Anwendung finden.
Ehrenamtliche leisten einen wichtigen Beitrag in Einrichtungen und Diensten und es ist wichtig für die Träger, dass sie neue Ehrenamtliche gewinnen und nicht gleich zu Beginn der Tätigkeit die Grundordnung mit allen Restriktionen vorlegen müssen.
Art. 3 Ausprägungen katholischer Identität und Verantwortung für den Erhalt und Stärkung des christlichen Profils
Es wird vorgeschlagen, die "katholische Identität" als christliche Identität zu ersetzen. Die Zusammenarbeit mit allen Menschen "guten Willens" wird ausdrücklich begrüßt und ist bereits die gelebte Praxis. Durch die Beschränkung auf die "katholische Identität" können sich evangelische Christen als Mitarbeitende ausgeschlossen fühlen, die wichtige Garanten für die christliche Identität der Einrichtungen sind. In Einrichtungen wird die christliche Identität gelebt. In Zeiten des Fachkraftmangels sind die Träger angewiesen auf die Vielfalt im Glauben.
Art. 4 Förderung der Gleichstellung
In der Grundordnung wird der Wille erkennbar, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Für die Gleichstellung ist besonders wichtig, Führungspositionen und Gremien möglichst paritätisch zu besetzen. Wir glauben, dass es auch ein klares Bekenntnis in der Grundordnung braucht, Aufsichtsgremien, Führung und Leitung weiblicher zu gestalten. Unsere Anregung ist, bis 2030 eine paritätische Besetzung bei den Führungskräften um bis zu 50% anzustreben.
Die ganze Stellungnahme steht Ihnen als Download zur Verfügung.