Der CBP bezieht sich in seiner Stellungnahme insbesondere auf die Perspektive von Menschen mit Behinderung, gerade auch mit hohem Unterstützungs- und Assistenzbedarf. Der CBP ist Mitglied des Runden Tisch Triage und hat an dessen Stellungnahme, die ebenfalls im Anhörungsverfahren berücksichtigt wird, maßgeblich mitgewirkt. Insofern ergeben sich enge Parallelen zwischen den beiden Stellungnahmen.
Ziel des vorgelegten Gesetzes ist es, die sich aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (GG) ergebende Schutzpflicht des Staates zu erfüllen und das Risiko einer Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und anderen vulnerablen Gruppen bei der Zuteilung pandemiebedingt nicht ausreichender notfallmedizinischer Behandlungskapazitäten zu verhindern.
Die komplette Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.