Der Deutsche Caritasverband und die Fachverbände Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAGW), Caritas Suchthilfe (CaSu), Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SkF), Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), der Bundesverband Kinder- und Jugendreha sowie die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung bedanken sich für die kurzfristige Möglichkeit, zur Ersten Änderungsverordnung der Coronatestverordnung Stellung nehmen zu können. Die Caritas begrüßt nachdrücklich, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit der Ersten Änderungsverordnung der Coronatestverordnung die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in die präventiven Testungen einbezieht.
Wir beschränken uns nachfolgend auf die mit diesem Referentenentwurf geänderten Regelungen zur Coronatestverordnung und verweisen für noch nicht berücksichtigte Punkte zu den übrigen Regelungen auf unsere Stellungnahme vom 26. November 2020.
Zusammenfassend sehen wir vor allem in drei Punkten Änderungsbedarf:
- Nicht nur Menschen in Obdachloseneinrichtungen, sondern auch in Einrichtungen der Hilfen nach § 67 SGB XII, in Einrichtungen mit existenzunterstützenden Angeboten zur Versorgung, Hygiene oder medizinischen Versorgung Wohnungsloser, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen, Spätaussiedlern und nachvollziehbar Ausreisepflichtigen sowie in sonstigen Massenunterkünften und Justizvollzugsanstalten müssen dringend in die präventiven Testungen einbezogen werden, denn gerade in diesen Einrichtungen besteht ein hohes Ansteckungsrisiko. Darauf hat auch die STIKO in ihren Empfehlungen zur COVID-19-Impfung verwiesen.
- Der Deutsche Caritasverband setzt sich dafür ein, dass auch die Frauenhäuser und die Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen nach § 19 SGB VIII in die präventiven Testungen einbezogen werden.
- Für den durch die Testungen entstehenden personellen und sächlichen Mehraufwand ist eine bundeseinheitliche Grundlage zu schaffen. Die Erfahrungen mit den Testungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, deren Refinanzierung durch die Länder bislang insgesamt nicht zufriedenstellend und zugleich unterschiedlich gut geregelt ist, veranlassen uns, darauf ausdrücklich hinzuweisen.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie unten herunterladen.