Der CBP bedankt sich für die Möglichkeit, zum Verordnungsentwurf zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung - EUTBV) Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) erarbeitet, der sich wortgleich positioniert.
Der CBP begrüßt, dass die EUTB durch die vorliegende Rechtsverordnung dauerhaft finanziert werden soll. Die EUTB bieten Menschen mit Behinderung und drohender Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung niedrigschwelligen Zugang zu Beratungsangeboten und damit eine wichtige Hilfestellung im Alltag.
Gleichzeitig mahnt der CBP an, bei der Finanzierung deutlich nachzubessern, da die Finanzierung zu eng bemessen ist. Nur so ist auch in Zukunft sichergestellt, dass Beratungsstellen auch weiterhin angeboten werden können. Für Träger der EUTB stehen derzeit kaum alternative Fördermittel zur Verfügung. Daher muss der gewährte Zuschuss die laufenden anfallenden Personalkosten vollumfänglich decken. Der CBP fordert diesen auf 105.000 Euro zu erhöhen und die Tarifbindung, die über das kirchliche Arbeitsrecht gilt, gleichermaßen zu berücksichtigen.
Während der Modellphase wurden Netzwerke geschaffen und Erfahrungen gesammelt. Diese dürfen durch die ETUB Verordnung nicht zerschlagen werden, sondern müssen Bestandschutz haben.
Die vollständige Stellungnahme können Sie unten herunterladen.