Für eine inklusive Gesellschaft ist ein Umfeld mit besser zugänglichen Produkten und Dienstleistungen unerlässlich. Es erleichtert Menschen mit Behinderung, älteren Menschen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen ein unabhängiges Leben. Der CBP begrüßt es daher ausdrücklich, dass der European Accessibility Act - EAA (RL [EU] 2019/882 durch den vorliegenden Gesetzesentwurf in deutsches Recht umgesetzt werden soll. In Deutschland werden damit erstmals Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen geregelt und dadurch zumindest für bestimmte Produkte und Dienstleistungen die Zugänglichkeit gewährleistet. Das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act, eröffnet die Möglichkeit, die Regelungen auch auf die bauliche Umwelt, die die im Geltungsbereich des EAA enthaltenen Produkte und Dienstleistungen umgibt, auszuweiten. Durch eine entsprechende Ausdehnung der Vorgaben der EAA würde beispielsweise gewährleistet werden, dass eine barrierefreie Dienstleistung von Menschen mit Behinderung auch barrierefrei erreicht werden kann. Dadurch würde der tatsächliche Zugang für Menschen mit Behinderung im konkreten Einzelfall auch faktisch verbessert bzw. ermöglicht werden. Zum Bedauern des CBP greift der Gesetzesentwurf diesen gesetzlichen Spielraum nicht auf, so dass es keine einheitlichen und verbindlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit der baulichen Umwelt gibt. Hier sieht der CBP dringenden Verbesserungsbedarf. Ebenfalls muss der wichtige Bereich der barrierefreien Gesundheitsversorgung vom Gesetzgeber in den Blick genommen werden. Menschen mit geistiger Behinderung, mit psychischen Erkrankungen, mit schweren Mehrfachbehinderungen oder Sinnesbehinderung haben insgesamt einen schlechteren Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsinformationen als Menschen ohne Behinderung. Dies belegt beispielsweise auch der zweite Teilhabebericht der Bundesregierung. Danach erfüllen nur elf Prozent der Arztpraxen, die im Ärzteportal aufgenommen sind, drei von zwölf Kriterien der Barrierefreiheit.
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