In seiner Stellungnahme geht der CBP darauf ein, dass bei der Bewältigung der Pandemie die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Der Zugang zu aktuellen Informationen in barrierefreier Form muss verbessert werden. Ferner dürfen Menschen mit Behinderungen nicht per se als "vulnerable Gruppe" eingestuft werden, um ihr Recht auf soziale Teilhabe nicht mehr als nötig einzuschränken. Auch die digitalen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen müssen verbessert werden.
Im Hinblick auf die Situation geflüchteter Menschen mit Behinderungen wird bemängelt, dass das deutsche System zur Verteilung von Geflüchteten bislang keine Rücksicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nimmt und es bislang an dafür geeigneten Verfahren während des Aufnahmeprozesses fehlt.
Zusammenfassend fordert der CBP:
- Die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen müssen in allen Krisen, Kriegen und humanitären Notlagen berücksichtigt werden.
- Die Länder sollten jederzeit für aktuelle und für alle Menschen mit Behinderungen zugängliche Information sorgen. (Art. 9 CRPD)
- Alle gesetzlichen Regelungen zum Krisenmanagement oder zur Unterbringung von Geflüchteten müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.
- Menschen mit Behinderungen muss der Zugang zu einem Grundeinkommen, zu medizinischer Versorgung und zu professionellen Assistenzleistungen, zu einem Krankenversicherungssystem sowie zu einem Habilitations- und Rehabilitationssystem gewährt werden.
Die Stellungnahme steht in englischer Sprache zum Download für Sie bereit.